Grosskarlbach RHEINPFALZ Plus Artikel Bauen am Sportplatz: Noch viele Fragen offen

2003 war der TuS Großkarlbach noch stolz auf seinen Fußballplatz. Diese Zeiten sind vorbei.
2003 war der TuS Großkarlbach noch stolz auf seinen Fußballplatz. Diese Zeiten sind vorbei.

Ob am Großkarlbacher Sportplatz schneller Bauplätze entstehen, wenn die Gemeinde den Bau-Turbo anwendet, steht noch lange nicht fest. Es gibt da einige Haken.

Ortsbürgermeister Fritz Wichmann (CDU) will seiner Ankündigung beim Neujahrsempfang Taten beziehungsweise weitere Schritte folgen lassen. Er möchte den sogenannten Bau-Turbo nutzen, um zwischen den Straßen Am Sportplatz und Zur Bleiche Wohnungsbau zu ermöglichen. Die Neuerung im Baugesetzbuch erlaubt es, von Vorgaben des Bauplanungsrechts abzuweichen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann neuer Wohnraum ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans geschaffen werden. Am Montag war Bauamtsleiter Dennis Zimmermann zur Sitzung des Großkarlbacher Bauausschusses geladen, um Antworten auf die derzeit wichtigste Frage zu geben: Ist die Anwendung der Sonderregelung möglich, und worauf muss die Gemeinde dann achten?

Der Vortrag Zimmermanns dürfte auf die Ausschussmitglieder zunächst nicht gerade motivierend und zuversichtlich gewirkt haben. Der Fachbereichsleiter bei der Verbandsgemeinde (VG) Leiningerland verwies auf einen „vorläufigen Kenntnisstand“, auch wenn er und sein Team bereits viele Seminare zum Thema Bau-Turbo besucht hätten. „Es gibt noch viele offene Fragen, und erst die Rechtsprechung wird das alles fixieren“, sagte er. Eine Garantie, dass die Gemeinde das Gesetz anwenden kann, um einen Bebauungsplan zu umgehen, könne er nicht geben.

Vorhaben im Außenbereich sind heikel

Konkret angesprochen auf Hemmnisse und Haken, nannte Zimmermann mehrere Aspekte, darunter die Erschließung für den Verkehr, Nachbarschaftsbelange und die Notwendigkeit für ein Arten- und Naturschutzgutachten, denn hier gehe es um Bauen im Außenbereich. Das wird zwar jetzt in einem Radius von 100 Metern um eine bestehende Wohnbebauung per Gesetz erleichtert, Abstriche in Umweltbelangen sind aber nicht vorgesehen.

Der Bauamtsleiter wies außerdem auf die Regionalplanung hin und auf das geringe Wohnbauflächenkontingent, das Großkarlbach zusteht. Er empfiehlt, dass die Gemeinde zunächst einmal Geld für einen städtebaulichen Entwurf in die Hand nimmt, um die Anwendbarkeit des Bau-Turbos zu klären. Ausschussmitglied Arnd Dietrich (FWG) sagte: „Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.“ Er sprach sich dafür aus, die Chance des Bau-Turbos zu nutzen „und nicht erst die Rechtsprechung abzuwarten“.

Der Diskussion in dem Gremium konnte man entnehmen, dass die Gemeinde das kleine Baugebiet selbst entwerfen und steuern und nicht ein Investor die Führung übernehmen soll. Zimmermann gab die Eigentumsfrage zu bedenken: Man habe es hier mit privaten Weinbergsflächen und teils bebauten Flächen in Erbpacht zu tun. Am Sportplatzweg ist der Turn- und Sportverein (TuS) Großkarlbach mit einem ehemaligen Spielfeld, einer Flutlichtanlage und einem Vereinslokal ansässig, Besitzerin der Grundstücke ist die protestantische Kirchengemeinde.

TuS muss und will mitreden

Stefan Storchmaier, der als TuS-Vorsitzender die Sitzung verfolgte, erinnerte an die Übereinkunft, dass der Verein bereit ist, den Sportplatz für Häuser herzugeben, wenn die Gemeinde an anderer Stelle eine Sport- und Begegnungsstätte baut. Bei der Jahreshauptversammlung des Vereins am Mittwoch, 18. März (19 Uhr, Bürgerhaus), steht das wieder auf der Tagesordnung. Bürgermeister Wichmann versicherte: „Die Kirche würde uns Fläche schenken, und die wäre dann unser Eigenkapital für das neue Sportplatzprojekt.“

Sollte der Gemeinderat zu dem Schluss kommen, dass die Erschließung der aktuell infrage kommenden Weinbergsflächen mittels Bau-Turbo rechtlich zu unsicher oder zu kompliziert ist, müsste sie wohl zurück zu der ursprünglichen Idee mit der Überbauung des Sportgeländes. Dafür ist definitiv ein Bebauungsplan nötig, und der muss aus dem zukünftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde heraus entwickelt werden. Laut Dennis Zimmermann werden noch vier bis sechs Jahre vergehen, bis der Flächennutzungsplan erstellt und beschlussreif ist. Selbst wenn Großkarlbach schon mal anfängt mit seinem Bauleitverfahren, so muss laut Zimmermann doch abgewartet werden, bis der Flächennutzungsplan genehmigt oder zumindest fast fertig sei.

Die gesetzliche Sonderregelung zur Beschleunigung des Wohnungsbaus zielt auch auf Fälle ab, in denen eine Baulücke geschlossen, in zweiter Reihe gebaut oder Wohnhäuser vergrößert werden sollen. Auch für solche Einzelvorhaben war bisher oft die Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans notwendig, jetzt aber nicht mehr, wenn es die jeweilige Kommune so bestimmt. Im Bauamt der VG sind seit November deswegen mehr als zehn private Vorhabenträger oder Projektentwickler vorstellig geworden, berichtet Zimmermann auf Anfrage. In der VG Lambsheim-Heßheim ist die private Nachfrage nach dem Instrument Bau-Turbo dagegen (noch) gering, wie Bauamtsleiterin Sabine Josy informiert. In Lambsheim will die Ortsgemeinde die Sonderregel gemeinsam mit einem Bauträger ausprobieren, der auf einem frei gewordenen Grundstück drei Mehrfamilienhäuser bauen möchte.

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