Grosskarlbach
Bau-Turbo gibt Hoffnung auf kleines Baugebiet in Großkarlbach
Am 30. Oktober ist in Deutschland das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ in Kraft getreten. Es wird „Bau-Turbo“ genannt, gilt bis Ende 2030 und ist eine Sonderregelung für Wohngebäude, die es Kommunen ermöglicht, von Vorgaben des Bauplanungsrechts abzuweichen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann neuer Wohnraum auch ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans geschaffen werden. Darauf setzt nun der Großkarlbacher Bürgermeister Fritz Wichmann (CDU).
Im Interview der RHEINPFALZ zum Jahreswechsel deutete Wichmann die neue Idee an, beim anschließenden Neujahrsempfang verkündete er sie den anwesenden Einwohnern. Demnach sollen ein Teil der vom Turn- und Sportverein (TuS) genutzten Fläche am östlichen Ortsrand und angrenzende Weinberge zu Bauland umgewandelt werden. Auf ihre Bitte um nähere Erläuterung verweist Wichmann die RHEINPFALZ nun an den Ersten Beigeordneten Richard Weißmann (FWG).
Begrenzte Entwicklungsmöglichkeiten
Dieser holt zur Erklärung ein bisschen aus, denn die Ortsgemeinde leidet bereits seit Jahren darunter, dass ihr die bauliche Weiterentwicklung des Dorfs nicht gelingt. Ab 2013 wollte man einen Teil des Marktbergs als Wohnbaugebiet erschließen, doch die Hürden in Sachen Entwässerung und Lärmschutz waren zu hoch. 2021 kam der Vorschlag auf, den TuS-Sportplatz zugunsten von Wohnraum aufzugeben. Zuletzt jedoch hieß es, dafür müsse ein Bebauungsplan aufgestellt werden, und das könne erst erfolgen, wenn die Verbandsgemeinde Leiningerland ihren Flächennutzungsplan erstellt habe. Den Aufstellungsbeschluss hat der VG-Rat erst vor einigen Wochen gefasst. Bis der Plan verabschiedet wird, geht noch Zeit ins Land.
„Der Sportplatz sollte 21 Bauplätze ergeben“, ruft Weißmann in Erinnerung. Mit dem jetzigen Vorhaben zwischen den Straßen Am Sportplatz und Zur Bleiche komme man auf etwa 15 Häuser. Dabei mitmachen müssten die protestantische Kirche als Eigentümerin des Sportgeländes und die zwei Eigentümer der Wingertsflächen. Vorgespräche haben Weißmann zufolge schon stattgefunden. Eine offene Frage sei im Moment, wie man den Interessen des TuS gerecht werde. Dessen Gaststätte müsse eventuell abgerissen werden.
Neuer Paragraf birgt neue Chance
Was bei der Erschließung des Sportplatzes nicht geht, könnte bei der jetzt avisierten Fläche im Anschluss an die Bebauung auf der Südseite der Hauptstraße erlaubt sein: auf einen Bebauungsplan zu verzichten. Diese Möglichkeit eröffnet jetzt Paragraf 246e des Baugesetzbuchs, sofern anerkannt wird, dass die 15 neuen Wohnhäuser im räumlichen Zusammenhang mit der vorhandenen Wohnbebauung stehen.
Insgesamt sind es drei Paragrafen, mit deren Anwendung die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans ersetzt werden kann. Einschränkungen ergeben sich aus Naturschutz, Denkmalschutz, Verkehrsrecht, Baunebenrecht, öffentlichen Belangen und nachbarlichen Interessen. Das alles muss die Ortsgemeinde nun im Zusammenspiel mit der Bauabteilung der Verbandsgemeinde und der Kreisverwaltung abklären.