Frankenthal / Ludwigshafen / Worms
Axt-Prozess: Angeklagter soll auch in Worms zugeschlagen haben
Am Ende der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Frankenthal können sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung nur darauf einigen: Der 45-jährige Angeklagte aus Worms hat einen Mann aus Frankenthal in der Nacht auf den 1. August 2025 mit einer Axt in den linken Arm geschlagen. Die Umstände jedoch bewerten beide Seiten unterschiedlich.
Staatsanwältin Esther Bechert sieht es als erwiesen an, dass der 45-jährige Kosovare nach dem Diebstahl eines Zigarettenautomaten in Oggersheim gemeinsam mit anderen Personen auf ein Gartengrundstück in Ludwigshafen gefahren ist. Dort kam es zum Streit zwischen ihm und dem Opfer. In dessen Folge hat der 45-Jährige eine Axt genommen und gegen den Frankenthaler eingesetzt. „Hätte der Geschädigte nicht versucht, den Schlag mit dem Arm abzuwehren, hätte der Angriff zum Tod geführt“, meinte Bechert in ihrem Plädoyer.
Staatsanwältin: Kein umfassendes Geständnis
Ursprünglich war er wegen versuchter Tötung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Die Tötungsabsicht sieht Bechert nicht mehr gegeben. Der Kosovare, der in Südhessen aufgewachsen ist, habe vom Opfer abgelassen und nicht die Absicht gezeigt, die Tat zu vollenden. Negativ legte Bechert dem Mann seinen „dissozialen Lebensweg“ aus, bestimmt von Kokainkonsum, den er selbst gewählt habe.
Das Geständnis war aus ihrer Sicht „nicht umfassend“, weil er behauptete, das Opfer habe ein Messer gezückt, bevor er selbst mit der Axt zuschlug. Bechert wertete das als Schutzbehauptung und unterstellte dem Angeklagten, diesen Teil erfunden zu haben.
Mehr als fünf Jahre Haft gefordert
Das Opfer, das der Polizei kurz nach der Tat eine völlig andere Geschichte erzählte als vor Gericht, stufte Bechert trotzdem als glaubwürdig ein. „Zumindest das Tatgeschehen an sich“, also der Axt-Angriff, sei „klar geschildert“ worden. Sie ist überzeugt, dass die Version, die der zum Tatzeitpunkt 52-jährige Türke vor Gericht erzählte, der Wahrheit am nächsten komme.
Dass er vor dem Angriff gegen ihn selbst ein Messer zückte, davon sagte der Türke nichts. Allerdings wurde er bei seiner Zeugenaussage von der Verteidigung auch nicht danach gefragt. Staatsanwältin Bechert forderte am Ende ihrer Argumentation eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten für den Angeklagten.
Verteidigung zweifelt an Zeugenaussage
Bekommt er eine Haftstrafe, dann sollten es unter zwei Jahre sein, forderte Pflichtverteidiger Volker Hoffmann. Er zielte in seinem Plädoyer unter anderem auf die Unglaubwürdigkeit des Geschädigten ab. Dass kein Messer am Tatort gefunden wurde, bedeute nicht, dass nicht doch eins im Spiel gewesen sei. Die Axt sei schließlich auch nicht gefunden worden. Hoffmann will zudem durch ein anderes Verfahren erfahren haben, dass der 52-Jährige immer ein Messer dabei habe.
Der Prozess im Überblick
Erster Tag: Anklage spricht von Tötungsabsicht
Zweiter Tag: Tatort ist doch nicht Frankenthal
Dritter Tag: Opfer schleicht sich aus Klinik, Zufall hilft Ermittlern
Vierter/fünfter Tag: Angeklagter gesteht und belastet Opfer
Der zweite Verteidiger des Angeklagten, Mahmut Ertas, hatte in seinem Plädoyer zuvor bereits mit dem langjährigen Alkohol- und Kokainkonsum des Angeklagten argumentiert und betont, dass dieser seinen Lebensweg bereue und in seiner Zeit im Gefängnis Einsicht gezeigt habe. Er stellte die Tat seines Mandanten als „einen einzigen Fehler“ dar, er sei kein „kalt handelnder Täter“. Der Angeklagte selbst richtete sich noch einmal persönlich an die große Strafkammer und bat um Entschuldigung für seine Tat.
Neuer Prozess in Worms
Am Ende der Plädoyers stellte die Verteidigung fest, dass der 45-Jährige zwar vorbestraft ist, allerdings nicht einschlägig. Doch am Donnerstag wurde bekannt, dass das Amtsgericht Worms seit dieser Woche ebenfalls einen Prozess gegen den Mann verhandelt. Der Angeklagte behauptete, er habe davon nichts gewusst. Seine Verteidiger wollen auch erst in dieser Woche über den Prozess informiert worden sein.
In Worms muss er sich unter anderem wegen des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in mehreren Fällen, wegen Sachbeschädigung, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Betrugs und unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten – und wegen gefährlicher Körperverletzung.
Urteil in der nächsten Woche
Er soll am 28. April 2021 die Fenster- und Türscheiben eines Cafés in Worms mit einer Axt zerstört haben. Einen Angestellten des Cafés soll er verfolgt haben und, als dieser am Boden lag, zweimal mit der stumpfen Seite der Axt auf ihn eingeschlagen haben.
Darüber hinaus dürfte den Mann aus Worms ein weiteres Verfahren erwarten: Die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt gegen ihn und fünf weitere Personen wegen des Diebstahls mehrerer Zigarettenautomaten im Großraum Mannheim. Noch wurde keine Anklage erhoben.
Ein Urteil zum aktuell verhandelten Axt-Angriff gab es am Donnerstag noch nicht. Die große Strafkammer hat die Urteilsverkündigung für die kommende Woche angekündigt.