Frankenthal Acht Monate Haft wegen Drogenhandels

Zu acht Monaten Haft ohne Bewährung aufgrund von gewerbsmäßigem Handel mit Betäubungsmitteln ist am Montag eine 37-jährige Frankenthalerin vom Schöffengericht des Amtsgerichtes Frankenthal verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte kurz nach ihrer Verurteilung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe im August 2013 wegen des Handels mit Drogen erneut gleichartige Delikte begangen habe.

Ein Zeuge sagte aus, dass er an zwei Tagen im Oktober 2013 bei ihr in Frankenthal Drogen – Haschisch, Marihuana und Amphetamin – erworben habe. Nachdem er wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz festgenommen wurde, hatte er bei der Vernehmung bei der Polizei sogar noch mehr die Angeklagte belastende Aussagen getroffen, diese aber vor Gericht widerrufen. Da habe er übertrieben, um Pluspunkte für sein eigenes Verfahren zu erlangen, gab er bei einer zweiten Befragung jetzt vor Gericht freimütig zu. Auch, dass seine Aussage vom Rachegedanken getragen gewesen sei, räumte der Zeuge ein. Vor dem Gericht habe er jetzt aber die Wahrheit gesagt. Bei einer Wohnungsdurchsuchung, die aufgrund dieser Anschuldigungen im Oktober 2013 gemacht wurde, sind bei der Angeklagten tatsächlich erneut Drogen gefunden worden. Sie behauptete jedoch, das seien noch Restbestände, die bei einer ersten Wohnungsdurchsuchung im Februar 2013 nicht gefunden worden seien. Sie habe diese nur noch nicht entsorgt gehabt. Direkt nach der Wohnungsdurchsuchung im Oktober 2013 kam die Frankenthalerin in Untersuchungshaft, die erst nach Verhandlungsbeginn im März ausgesetzt wurde. Der Aussage, dass die Drogen übersehen worden seien, schenkte wiederum das Gericht unter Vorsitz von Richter Thomas Henn keinen Glauben. Es sei unwahrscheinlich, dass trotz des Einsatzes von zahlreichen erfahrenen Beamten und von Drogenspürhunden, nicht nur Drogen, sondern auch eine Feinwaage zum Portionieren von Drogen und eine Cannabismühle übersehen worden sein sollen. „Abenteuerlich“ nannte Henn die Einlassung der Angeklagten, sie habe als Belohnung dafür, dass sie einen Deal (ein Drogengeschäft) in ihrer Wohnung zugelassen habe, ein mit Drogen gefülltes Überraschungsei bekommen, das ebenfalls bei der zweiten Wohnungsdurchsuchung unter dem Wohnzimmertisch gefunden wurde. „Warum sollten sie Amphetamin als Belohnung angenommen haben, wenn sie doch nur Cannabis konsumiert haben?“, meinte Henn. Deshalb ginge das Gericht davon aus, dass die 37-Jährige kurz nach ihrer Verurteilung erneut mit Drogen gehandelt, somit aus ihrem ersten Fehlverhalten nichts gelernt habe. Freispruch hatte Verteidiger Moritz Schmitt gefordert. Er versuchte nicht erst am letzten Verhandlungstag, die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen infrage zu stellen, der sich schwer tat, zeitliche Einordnungen zu treffen. Drei Beweisanträge, die in diese Richtung zielten, lehnte das Gericht jedoch ab. Das Hauptmotiv des Zeugen sei die Rache an der Angeklagten gewesen, mit der er früher gut befreundet war. „Die Handlungen des Zeugen sind nur vom Belastungseifer getragen“, so der Verteidiger in seinem Plädoyer. Auch das Oberlandesgericht sei schon zu dem Schluss gekommen, dass die Glaubwürdigkeit dieses Zeugen schwer erschüttert sei. Staatsanwalt Simon Braun glaubte jedoch ebenfalls der Angeklagten nicht, dass so viele Drogen bei der ersten Wohnungsdurchsuchung nicht gefunden worden sein sollen. Braun sagte, dass ihm schon bewusst sei, dass die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen vorsichtig zu bewerten sei. Doch in der Kernaussage, dass er an zwei Tagen im Oktober 2013 Drogen bei der Angeklagten gekauft habe, da sei er schon glaubwürdig gewesen, da beide Aussagen vor Gericht stimmig gewesen seien. Dass sie mit dem erneuten Handel einen Bewährungsbruch begangen habe, spreche gegen die Angeklagte. Braun forderte zwei Jahre und vier Monate. Die Angeklagte beteuerte zum Abschluss der Beweisaufnahme, nach ihrer Verurteilung im August 2013 nicht mehr mit Drogen gehandelt zu haben. Zudem habe sie ihren kompletten Freundeskreis gewechselt, wolle außerdem eine Therapie antreten. (nt)

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