Frankenthal Zur Sache: Wie die ortsübliche Miete berechnet wird

Grundlage für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist eine Tabelle, die die monatliche Basis-Nettokaltmiete in Abhängigkeit von der Wohnfläche – zwischen 30 und 140 Quadratmetern – ausweist. Je nach Wohnungsqualität sind dann Zu- und Abschläge zu machen. Wenn beispielsweise ein Haus zwischen 1946 und 1960 gebaut wurde, gibt es zehn Minuspunkte. Bei Immobilien, die nach 2002 bezogen wurden, dürfen 19 Pluspunkte verbucht werden. Auch eine umfangreiche Renovierung (Wärmedämmung, neue Fenster) wirkt sich mietpreiserhöhend aus. Bei Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es vier Pluspunkte, bei Gebäuden mit sechs und mehr Geschossen drei Punkte Abzug. Liegt die Wohnung gar im Keller, sind zwölf Minuspunkte fällig. Mit einer hochwertigen Sanitärausstattung (zweites WC, bodengleiche Dusche, Handtuchheizkörper) können ebenso Pluspunkte gesammelt werden wie mit einer Einbauküche und Fußbodenheizung. Auch die Lage wirkt sich auf die Miethöhe aus. Ist ein Kindergarten oder eine Schule in fünf Gehminuten zu erreichen, sind Aufschläge möglich. Bei einem hohen Lärmpegel werden fünf Punkte abgezogen. Die für eine konkrete Wohnung ermittelte Miete gilt nach dem Mietspiegel als ortsüblich, wenn sie sich innerhalb einer Spanne von 13 Prozent nach oben oder unten bewegt. Beispiel: Ergibt sich nach der Berechnung eine Vergleichsmiete von 552,31 Euro pro Monat, liegt die Spannbreite zwischen 480,51 Euro und 624,11 Euro.

x