Frankenthal Schöffe soll fremdenfeindliche Sprüche geteilt haben

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Platzt der Prozess gegen einen 31 Jahre alten Mann wegen Körperverletzung vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Frankenthal nach 17 Verhandlungstagen, weil einer der beiden Schöffen im Internet fremdenfeindliche Äußerungen geteilt und sich diese zu eigen gemacht haben soll? Verteidiger Alexander Klein hat gestern einen Befangenheitsantrag gegen den auch kommunalpolitisch aktiven Mann aus der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land gestellt.

In dem Verfahren wird dem 31-Jährigen, wie mehrfach berichtet, unter anderem gefährliche Körperverletzung, Urkundenfälschung und ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen. Er soll 2012 und 2016 seine Freundin und spätere Frau in Frankenthal massiv misshandelt haben. Sollten sich die Vorwürfe, die sein Verteidiger gestern vor Gericht präsentierte, als wahr erweisen, könnte der Fortgang des Verfahrens gefährdet sein. Klein nannte die von dem Schöffen im Internet verbreiteten Äußerungen „selten dumm“, eindeutig rassistisch und pauschal gegen in Deutschland lebende Ausländer gerichtet. Im Laufe des Verfahrens war deutlich geworden, dass der Angeklagte zu außergewöhnlichen Mitteln gegriffen haben soll, um seine Frau zu kontrollieren – auch als sie sich schon im Zeugenschutzprogramm des Landeskriminalamtes befand. Er ist islamischen Glaubens. Zur Verhandlung gestern kam Verteidiger Klein eine halbe Stunde zu spät. Nach einer kurzen Entschuldigung gab er sich selbstsicher. Als Richter Thomas Henn mit der Anhörung eines Sachverständigen beginnen wollte, hakte er ein. Die Anhörung erübrige sich wohl, wenn er seinen Befangenheitsantrag verlesen habe. So wirft er dem Schöffen vor, auf seiner Facebook-Seite in einem Bereich, der nur „Freunden“ zugänglich ist – das sollen mehr als 200 Personen sein – unter anderem ein Bild mit dem Slogan „Deutschland den Deutschen – Fremde heim“ geteilt zu haben. In einem Leserbrief aus einer Zeitung in Österreich, den der Schöffe bei Facebook geteilt habe, würden Türken pauschal als Sozialschmarotzer bezeichnet, so Rechtsanwalt Klein. Darüber hinaus habe sich der Schöffe verächtlich über das deutsche Rechtssystem geäußert. Als er im Juni des vergangenen Jahres zur Kenntnis genommen habe, dass ein mutmaßlich polizeibekannter Straftäter nach einem versuchten Handtaschenraub nicht inhaftiert worden sei, habe er dies auf Facebook folgendermaßen kommentiert: „So werden polizeibekannte Straftäter bei uns behandelt? Ich kann es nicht glauben. Gute Nacht Rechtsstaat.“ Die Meinungsäußerungen, glaubt Klein belegen zu können, bezögen sich nicht nur auf Türken, sondern generell auf Menschen islamischen Glaubens. Die Vielzahl der Äußerungen würden gegen eine Unvoreingenommenheit des ehrenamtlichen Richters sprechen. Zwar habe sein Mandant die deutsche Staatsbürgerschaft, sei aber aufgrund seiner Herkunft islamischen Glaubens. Da er vorbestraft sei, könne er als polizeibekannt bezeichnet werden. All das lasse seinen Mandaten an der Unvoreingenommenheit des Schöffen zweifeln, ohne dass dieser sich konkret zu den ihm zur Last gelegten Vorwürfen geäußert habe. Allerdings merkte Klein an, dass der Schöffe im aktuellen Verfahren über das Verhalten des Angeklagten in einer Beziehung zu einer christlich erzogenen Frau urteilen müsse. Seinem Mandanten werde von der Nebenklage und der Staatsanwaltschaft unter anderem vorgeworfen, seine Frau zu einer islamischen Hochzeit gezwungen und sie seines kulturellen Hintergrunds wegen unterdrückt, geschlagen und gedemütigt zu haben. Da der Schöffe es versäumt habe, sich bereits vor der Hauptverhandlung als befangen zu erklären, forderte Klein, ihm die bisherigen Verfahrenskosten aufzuerlegen. Der Schöffe kann sich nun äußern, danach der Staatsanwalt, bevor über den Befangenheitsantrag entschieden wird. Der nächste Verhandlungstag am 3. Mai, 9.30 Uhr, wurde aufrecht erhalten.

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