Frankenthal Offene Fragen zur Flucht

Der Angeklagte soll nach der Tat vor dem Ostparkbad in das Auto eines Freundes gesprungen und geflüchtet sein.
Der Angeklagte soll nach der Tat vor dem Ostparkbad in das Auto eines Freundes gesprungen und geflüchtet sein.

Wie es am 8. Januar vor dem Frankenthaler Hallenbad zu den tödlichen Messerstichen eines 26 Jahre alten Türken gegen einen älteren Landsmann kam – dazu hatten weitere unmittelbare Zeugen der Tat gestern vor dem Landgericht nicht viel zu berichten. Das wohl wichtigste Thema dabei: die Umstände, wie der inzwischen wegen Mordes angeklagte Mann vom Ort des Geschehens flüchtete.

Unzweifelhaft erscheint den Zeugen zufolge, dass der 26-Jährige direkt nach der Tat in ein Auto kletterte, das auf der Straße Am Kanal in Richtung Ludwigshafen unterwegs war. Am Steuer, so die Annahme der Ermittler: ein Freund des Angeklagten. Den genauen Ablauf schildern zwei Männer im Zeugenstand leicht unterschiedlich. Während einer das Tempo des Fahrzeugs als relativ gering schildert, soll es nach der Wahrnehmung des anderen recht flott unterwegs gewesen sein. Einig sind sich die beiden, dass der Mann mehrere Versuche brauchte, um in den rollenden Wagen zu gelangen. Der eine Zeuge berichtet von einer Autotür, die schon geöffnet war. „Genau das hat ja meine Aufmerksamkeit geweckt“, sagt er. Der andere will gesehen haben, wie der neben dem Auto laufende Mann, mehrmals am Griff hantierte, bevor er die Tür aufbekam. Beide hatten den Pkw – wohl ein weißer BMW der 5er-Reihe – nicht schon vorher im Blick. Interessant ist dieser Umstand für die Staatsanwaltschaft deshalb, weil er Rückschlüsse darauf erlauben könnte, ob der Messerangriff geplant oder eher zufällig stattfand. Mit anderen Worten: ob der Mann im Fluchtauto auf den Angeklagten gewartet hatte und dann im verabredeten Augenblick losfuhr. Der Verteidiger des Angeklagten, der Karlsruher Rechtsanwalt Heinrich Maul, hat unterdessen für den letzten Verhandlungstag in diesem Jahr am Donnerstag (11 Uhr) eine Erklärung angekündigt. Dem früheren Bundesrichter zufolge will sich sein Mandant darin unter anderem zu Kurznachrichten äußern, die er mit einem Freund per Handy ausgetauscht hatte und die vergangene Woche von zwei Richtern der Kammer mit verteilten Rollen vorgelesen wurden (wir berichteten).

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