Rhein-Pfalz Kreis Notgroschen fürs Warten in Italien

Sammelabschiebung per Flugzeug: Das erwartet demnächst einige der in Bobenheim-Roxheim wohnenden Flüchtlinge, glaubt der Vorstan
Sammelabschiebung per Flugzeug: Das erwartet demnächst einige der in Bobenheim-Roxheim wohnenden Flüchtlinge, glaubt der Vorstand des Sozialvereins Kunterbunt.

„Das ist eine Abschiebung in die Obdachlosigkeit“, sagt die stellvertretende Vorsitzende des Sozialvereins Kunterbunt, Silvia Schäfer-Nied. Zahlreiche Berichte von Hilfsorganisationen, aber auch die persönlichen Schilderungen des 28-jährigen Eritreers sprechen ihrer Ansicht nach eine deutliche Sprache. In Italien werde Habtom Gebrehiwet „komplett auf sich allein gestellt“ sein. Juristisch gesehen ist die für Montag angesetzte Abschiebung des Eritreers unstrittig. „Das wissen wir“, betont Schäfer-Nied. Dennoch treibe sie das Schicksal des jungen Mannes um. Als überzeugter Christ verweigerte Habtom Gebrehiwet in Eritrea den Militärdienst, wurde daraufhin verhaftet und floh nach Libyen. Von dort flüchtete er weiter auf die italienische Mittelmeerinsel Lampedusa. Sein Antrag auf Asyl wurde im April 2013 mit einer Aufenthaltsgenehmigung für fünf Jahre positiv beschieden. Was dann folgte, sei jedoch ein „fürchterlicher Kreislauf“ gewesen, sagt Iris Strache. Sie leitet in Bobenheim-Roxheim das Haus Vis-a-Vis im Pfalzring, die Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge. Personen mit Aufenthaltserlaubnis erhielten in Italien im Regelfall keine besondere Unterstützung. Sie seien den Einheimischen gleichgestellt, entsprechend werde von ihnen erwartet, dass sie selbst für sich sorgen. Einen Anspruch auf Sprachkurse gebe es nicht. Habtom Gebrehiwets Alltag in Italien habe darin bestanden, Grundbedürfnisse wie Nahrung und Schlafplatz zu erfüllen, erzählt Andrea Hettmannsperger, die beim Sozialverein Kunterbunt das Familienbüro leitet. Für sie war die Suche des Eritreers nach einer besseren Lebensperspektive und die Einreise nach Deutschland im September 2015 deshalb verständlich. Dass Italien ihm eine Aufenthaltsgenehmigung und damit einen Schutzstatus erteilt habe, sei Habtom Gebrehiwet nicht klar gewesen. Im August 2016 stellte er in Deutschland einen zweiten Asylantrag und lebte danach mehr als zwei Jahre in Bobenheim-Roxheim. Er habe sich dort gut integriert, betont Silvia Schäfer-Nied. Dennoch greift nach geltendem Recht nun die sogenannte Drittstaatenregelung. Das heißt: Der Asylantrag wird wegen der Einreise aus einem sicheren Drittstaat abgelehnt, und es wird die Abschiebung angeordnet. An der Sicherheit des Drittstaats Italien – und hier im Falle von Flüchtlingen mit Schutzstatus – bestehen für Ralf Hettmannsperger allerdings Zweifel. Der protestantische Pfarrer von Bobenheim-Roxheim fürchtet, dass Gebrehiwet nach der Abschiebung „konkrete Gefahren für Leib und Leben drohen“. Nicht zuletzt, weil der Eritreer gravierende gesundheitliche Probleme habe und der Winter vor der Tür stehe. Auch der Sozialverein Kunterbunt sieht in den fehlenden Unterstützungsleistungen für Flüchtlinge in Italien eine unmenschliche Behandlung. Um bei Abschiebungen Hilfe anbieten zu können, wurde deshalb ein Spendenkonto eingerichtet. Gelder, die unter dem Stichwort „Aktion Hilfe zum Leben“ eingehen, werde man an Habtom Gebrehiwet weiterleiten, sagt Andrea Hettmannsperger. Seine Aufenthaltsgenehmigung ist mittlerweile abgelaufen, er muss in Italien eine Verlängerung beantragen. Erwartete Bearbeitungszeit: neun Monate. Dass in Bobenheim-Roxheim weitere Abschiebungen von Flüchtligen nach Italien folgen, sei sehr wahrscheinlich, sagt Heimleiterin Iris Strache von der Gemeindeverwaltung. Aus juristischer Sicht werde es sich dabei wohl um sogenannte Dublin-Verfahren handeln. Das heißt, Deutschland lehnt einen Asylantrag als unzulässig ab, weil die erste Registrierung des Flüchtlings in einem anderen EU-Staat erfolgt ist. Auch solchen Betroffenen möchte der Sozialverein bei einer Abschiebung finanzielle Hilfe anbieten. „Wir wissen, dass es viele Menschen gibt, die ohne Obdach leben müssen“, sagt Andrea Hettmannsperger. „Doch wenn solche Menschen ein Gesicht bekommen, dann ist es besonders tragisch.“ Spendenkonto Unter dem Stichwort „Aktion Hilfe zum Leben“ kam man dem Sozialverein Kunterbunt Geld für die Unterstützung abgeschobener Flüchtlinge überweisen. Spendenbescheinigungen sind möglich. Sparkasse Vorderpfalz, Iban DE19 5455 0010 0193 1927 21, Bic LUHSDE6AXXX .

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