Frankenthal Haftstrafe für notorischen Betrüger

Das Schöffengericht des Amtsgerichts Frankenthal hat einen 55-Jährigen aus dem Raum Leipzig am Donnerstag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Mann, der seit über 30 Jahren immer wieder straffällig wird, hatte kirchlichen Würdenträgern eine Notsituation vorgespielt und sich so Geld erschlichen.

Urkundenfälschung, Betrug, Erschleichung von Leistungen – das Vorstrafenregister des Angeklagten ist lang und umfasst insgesamt 27 Einträge. Seit den frühen 90er-Jahren fiel er immer wieder auf und wurde auch zu Haftstrafen verurteilt. Beeindruckt hat ihn das offenbar wenig, teilweise beging er schon kurz nach der Haftentlassung wieder Straftaten. Vor dem Amtsgericht ging es am Donnerstag um 14 Schwarzfahrten, die meisten davon mit ICE-Zügen der Deutschen Bahn. Darüber hinaus wirft ihm die Staatsanwaltschaft vier Betrugsdelikte vor, bei denen er 2017 die Hilfsbereitschaft kirchlicher Würdenträger ausgenutzt hatte. Die Masche dabei war immer gleich: Er rief, teilweise mitten in der Nacht, bei Pfarrgemeinden, Pfarrern und Pastoren an. Dort gab er vor, gerade aus einer Drückerkolonne geflohen zu sein und bat um seelsorgerischen Beistand. Bei den persönlichen Treffen forderte er jedoch Geld für eine Rückfahrkarte nach Sachsen. Die überrumpelten Geistlichen hatten ihm daraufhin dreistellige Beträge geliehen, der Mann versprach, diese schnell zurückzuzahlen. „Ein Sachse, ein Wort“, habe er gesagt, erinnert sich ein Zeuge. Das Geld sahen die Kirchenmänner und -frauen nie wieder. Ein Diakon habe ihm erzählt, er könne sich immer an die Kirche wenden, dort müsse man ihm helfen, erklärte er einer Geschädigten nach deren Schilderung. In das Urteil floss eine Verurteilung zu einem Jahr und zehn Monaten vom Amtsgericht Borna (Kreis Leipzig) aus dem Vorjahr mit ein. Für die Verlesung der dort verhandelten 39 Betrugsdelikte brauchte Richter Thomas Henn mehr als eine halbe Stunde. Der Mann war demnach dutzendfach ohne Fahrkarte Zug gefahren, hatte im Monatstakt Handy- und Telefonverträge abgeschlossen und Bezahlfernsehen bestellt, dabei jeweils die Kontonummern von Dritten angegeben. Konstantin Matzner, Verteidiger des Angeklagten, sprach sich in seinem Schlussplädoyer gegen eine Haftstrafe aus, da dies schon in der Vergangenheit nicht gefruchtet habe. Staatsanwältin Esther Bechert sah das anders: „Ich möchte gar nicht wissen, wie viele ähnliche Vergehen nicht aktenkundig geworden sind“, sagte sie im Hinblick auf den Betrug der Geistlichen und forderte ein Jahr Haft, zusätzlich zu der Strafe aus Borna. Richter Henn folgte letztlich der Argumentation der Staatsanwaltschaft und legte dem Verurteilten auch die Verfahrenskosten auf. „Auch Kleinvieh macht dann irgendwann mal Mist“, sagte er in der Urteilsbegründung in Richtung des Angeklagten.

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