Frankenthal Frankenthal: Noch keine Entscheidung über Revision im Hallenbad-Mordprozess

Ob der Hallenbad-Mordprozess in die nächste Runde vor dem Bundesgerichtshof (BGH) geht, ist nach Darstellung des Leitenden Oberstaatsanwalts Hubert Ströber (Frankenthal) derzeit noch vollkommen offen. Die Akten zu dem Verfahren, in dem das Landgericht Ende Juni einen damals 26 Jahre alten Türken aus Ludwigshafen wegen der tödlichen Messerstiche gegen einen Landsmann zu lebenslanger Haft verurteilt hatte, seien noch nicht wieder bei ihm angekommen, sagte Ströber auf RHEINPFALZ-Nachfrage.

Über Staatsanwaltschaft nach Karlsruhe

Der übliche Verfahrensweg sehe so aus, dass die Akten von der hiesigen Staatsanwaltschaft nach Karlsruhe an den Generalbundesanwalt gingen und von dort an den BGH weitergeleitet würden. Der Bundesgerichtshof entscheide dann, ob er eine Revision zulasse. Und das kann nach Ströbers Erfahrung noch eine ganze Weile dauern. Der Verteidiger des jungen Mannes will eine Prüfung des erstinstanzlichen Urteils wegen Mordes erreichen. Er hatte im Plädoyer für seinen Mandanten vor dem Landgericht eine Verurteilung wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von „nicht mehr als acht Jahren“ beantragt.

Keine neue Beweisaufnahme

Die Kammer war allerdings im Wesentlichen den Anträgen von Nebenklage und Staatsanwaltschaft gefolgt. Der Angeklagte habe sich demnach für einen Vorfall aus dem Jahr 2015 in Mannheim rächen wollen und insofern aus niedrigen Beweggründen gehandelt. Die Verteidigung kann in der Revision allerdings nur formale Fehler ins Feld führen, die das Gericht aus seiner Sicht begangen hat, oder sich auf eine unvollständige oder fehlerhafte Würdigung der vorgelegten Beweise stützen. Eine vollständige neue Beweisaufnahme findet im Revisionsverfahren üblicherweise nicht statt.

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