Frankenthal Frankenthal: Mann muss nicht zugelassenen E-Roller nach Hause schieben

Wie diese Elektrotretroller einer Verleihfirma müssen auch private Fahrzeuge für den Straßenverkehr zugelassen und versichert se
Wie diese Elektrotretroller einer Verleihfirma müssen auch private Fahrzeuge für den Straßenverkehr zugelassen und versichert sein.

Nach Hause schieben musste ein 35 Jahre alter Frankenthaler seinen neu erworbenen Elektrotretroller am vergangenen Wochenende. Nach Angaben der Polizei hatte sich bei einer Verkehrskontrolle herausgestellt, dass für den E-Scooter des Mannes kein Versicherungsschutz besteht. Der 35-Jährige gab den Beamten zufolge an, ihm sei beim Kauf des Fahrzeugs in dem Geschäft gesagt worden, dass er keine Versicherung benötige. Deshalb führe er außer dem Kassenzettel keine weiteren Dokumente mit sich. Die Frankenthaler Inspektion weist in ihrer Pressemitteilung auf die Voraussetzungen hin, die Roller erfüllen müssen, um für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen zu sein: Ihre Höchstgeschwindigkeit muss zwischen sechs maximal 20 Stundenkilometern sein. Sie brauchen zwei voneinander unabhängige Bremsen und eine Beleuchtung entsprechend der für Fahrräder geltenden Vorgaben. Außerdem muss eine Glocke oder Hupe installiert sein. Darüber hinaus muss die allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis vorliegen und – nicht zuletzt – auch ein gültiges Versicherungskennzeichen hinten angebracht sein.

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