Frankenthal Befangenheitsantrag abgelehnt

Der Befangenheitsantrag gegen einen Schöffen aus dem Kreis Bad Dürkheim in einem Prozess des Schöffengerichts am Amtsgericht ist gestern von Richter Thomas Henn abgelehnt worden. Der Verteidiger hatte den Antrag aufgrund fremdenfeindlicher Beiträgen auf der Facebook-Seite des Schöffen gestellt. Somit muss das Verfahren gegen einen 32-jährigen, dem unter anderem gefährlicher Körperverletzung und Urkundenfälschung vorgeworfen werden, nicht neu aufgerollt werden.

Der Sachverhalt: Der 32-Jährige soll 2012 und 2016 seine Freundin und spätere Frau schwer misshandelt haben. Der Angeklagte, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, dessen Familie ab er aus dem arabischen Raum stammt, und der dem islamischen Glauben angehört, entdeckte auf der Facebook-Seite des Schöffen Texte mit fremdenfeindlichen Inhalten. Die Texte stammen nicht von dem Schöffen selbst. In einigen Fällen kommentierte er diese. Ob sich der Angeklagte nun über ein sogenanntes Schein-Profil Zugang zu dem eigentlich nur für Freunde einsehbaren Bereich des Schöffen verschaffte, oder ob er – wie er behauptet – von einem Bekannten die fremdenfeindlichen Texte gezeigt bekommen hat, wurde nicht geklärt. Ebensowenig, ob der Angeklagte durch Verlinkung eines Beitrags den Eindruck der fremdenfeindlichen Einstellung des Schöffen eventuell noch verstärkt haben könnte. Der Anwalt des 32-Jährigen, Alexander Klein, stellte einen Befangenheitsantrag gegen den Schöffen, da dieser – so der Grundtenor der Begründung – nicht mehr in der Lage sei, neutral über den Angeklagten zu urteilen. Viele der Texte sah Klein allgemein gegen Personen islamischen Glaubens gerichtet. Dies sah Richter Thomas Henn anders. Das Hauptargument, dass dem Befangenheitsantrag nicht stattgegeben wurde, ist, weshalb durch das reine Teilen von Texten und Bildern auf Facebook noch keine Rückschlüsse auf die eigene Meinung des Schöffen erfolgen könnten. Ein in diese Richtung gehendes Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hatte auch Staatsanwalt Daniel Mayr in der jüngsten Sitzung des Verfahrens ins Feld geführt. Die Kritik „Gute Nacht, Rechtsstaat“, die der Schöffe als Kommentar zu einer Meldung stellte, in der stand, dass ein polizeibekannter Handtaschenräuber wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, sei ein Einzelfall und erlaube keine allgemeinen Rückschlüsse auf die Einstellung des Schöffen. Diese Begründung nannte Verteidiger Alexander Klein ebenso einen Hohn wie die, dass sein Mandant von den Facebook-Einträgen ja gar nicht betroffen sei, weil er die deutsche Staatsbürgerschaft habe. Klein sagte verärgert, dass die Ablehnung des Befangenheitsantrags gegen den Schöffen durch den Richter eigentlich ein Grund für einen neuerlichen Befangenheitsantrag gegen den Richter selbst sei. Es wäre dann der dritte Befangenheitsantrag gegen den Richter in diesem Verfahren. Davon will Klein aber nach eigenen Aussage absehen, da er keine Erfolgsaussichten sieht. In seiner ersten Verärgerung meinte er, dass er gar keine Anträge in der ersten Instanz vor dem Schöffengericht mehr stellen werde. Das relativierte er aber sofort wieder als Äußerung in der ersten Verärgerung. Eine ordentliche Verteidigung sah er vor dem Schöffengericht allerdings als nicht mehr gewährleistet. Der Prozess wird am 14. Juni (13.30 Uhr) fortgesetzt.

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