Frankenthal Aus für Strandbad-Wibit-Anlage

Die große gelb-grüne Vergnügungsanlage auf dem Strandbadweiher – vom Hersteller Wibit genannt – kann in der neuen Badesaison aus Sicherheitsgründen nicht mehr genutzt werden. Die Stadtwerke sehen sich gezwungen, verschärften bundesweiten Richtlinien für Freibäder Folge zu leisten und sind bitter enttäuscht. Denn die Anlage war bei der Jugend enorm erfolgreich. Auch ein Rechtsgutachten half nicht weiter.

Die Stadtwerke hatten die Wibit-Anlage vor zwei Jahren mit der Übernahme der Trägerschaft des Strandbads für 50.000 Euro gekauft. Sie wurde auf Anhieb bei Jugendlichen ein Renner und musste in der Saison 2013 an heißen Tagen wegen des enormen Andrangs sogar stundenweise gesperrt werden. Der Koordinierungskreis Bäder (KOK) hat jedoch 2013 neue Richtlinien für den Betrieb öffentlicher Frei- und Strandbäder herausgegeben. Im KOK arbeiten Experten der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen, des Deutschen Schwimm-Verbandes und des Deutschen Sportbundes zusammen. In den Leitlinien wurde laut Stadtwerke vorgegeben, dass Attraktionen, die eine Wassertiefe von mehr als fünf Metern erfordern, in Strandbädern und auf Weihern von Freibädern nicht mehr erlaubt sein sollen. „Die Wibit-Anlage erfordert aber aus Sicherheitsgründen eine Wassertiefe von mindestens fünf Metern“, erläuterte der für die Bäder zuständige Horst Schröder. Diese klare Vorgabe schließe den Weiterbetrieb der Wibit-Anlage automatisch aus. Laut Geschäftsführer Thomas Bollheimer gibt es keine gesetzlichen Vorgaben für den Bäderbetrieb. „Daher ist die KOK-Richtlinie die Messlatte, der wir folgen müssen.“ In Prozessen im Zusammenhang mit Badeunfällen würden von den Gerichten die KOK-Richtlinien als Richtschnur angesehen. Dies müsse ein städtisches Tochterunternehmen respektieren. Da die Freizeitanlage für Kinder und Jugendliche enorme Anziehungskraft entwickelt und wegen ihrer Einmaligkeit in der gesamten Region auch neue Kundenkreise erschlossen habe, sei der Zwang zum Abbau ein großer Rückschlag. „Dies tut uns extrem weh“, betonte Bollheimer. Um einen eventuellen Weiterbetrieb doch noch zu ermöglichen oder einen Kompromiss zu finden, hätten die Stadtwerke direkt Kontakt zu dem KOK-Verband aufgenommen und zudem ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, jedoch erfolglos. Anlass für die verschärfte Richtlinie für solche Anlagen sei ein Badeunfall eines Kindes in Dresden gewesen. Nun bleibe nichts anderes übrig, als die Freizeitanlage abzubauen und einzulagern. „Da wir sie wegen eines möglichen Sicherheitsrisikos aufgeben müssen, werden wir auf einen eventuellen Verkauf ins Ausland verzichten. Wir wollen ja auch nicht, dass wir andernorts für einen Unfall mitverantwortlich wären“, hob der Geschäftsführer hervor. (tb)

Ihre News direkt zur Hand
Greifen Sie auf all unsere Artikel direkt über unsere neue App zu.
Via WhatsApp aktuell bleiben
x