Frankenthal Acht Jahre Haft für Messerstiche gefordert

Ein 52 Jahre alter Frankenthaler soll zu acht Jahren Haft wegen versuchten Totschlags in Verbindung mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden. Das hat gestern die Staatsanwältin in einem Verfahren am Schwurgericht des Landgerichts gefordert. Sein Mandant müsse freigesprochen werden, meinte Rechtsanwalt Johann Bugday. Das Gericht will seine Entscheidung am Donnerstag, 14. März, 9.30 Uhr, verkünden.

Der Frankenthaler soll am Silvesterabend 2017 in der Wormser Straße einem 26-Jährigen ein Messer in den Bauch gestochen haben. Die Staatsanwältin und der Rechtsanwalt haben aus der seit Monaten andauernden Verhandlung unterschiedliche Schlüsse gezogen. „Der Angeklagte ist nicht der Täter“, betonte Bugday. „Es gibt keinen objektiven Beweis“, so der Anwalt. Am Tatort seien jede Menge Spuren gefunden worden, aber keine Belege, dass der Angeklagte überhaupt dort gewesen sei. Auch habe der 52-Jährige kein Motiv gehabt. Wie die Staatsanwältin ausführte, war der 26-Jährige mit seinem Bruder bei einer Spielothek beinahe mit drei jungen Frauen, Nichten des Angeklagten, zusammengestoßen. Einer der Brüder habe etwas wie „Hallo, he, he“ gesagt. Daraufhin sei der Angeklagte zu den Brüdern, habe gefragt, was sie von den „Mädchen“ wollten und habe sie angegriffen. Die Staatsanwältin bezog sich auf die Angaben der Brüder, an deren Glaubwürdigkeit es „keinerlei Zweifel“ gebe. Die beiden seien „volltrunken“ gewesen, widersprach Verteidiger Bugday mehrfach. Ihre „in Alkohol angelegten“ Wahrnehmungen seien das Einzige, was die Staatsanwaltschaft vorweisen könne. Die Brüder könnten sich an Details erinnern, dadurch sei belegt, dass sie in ihrer Wahrnehmungsfähigkeit nicht beeinträchtigt gewesen seien, so die Staatsanwältin. Sein Mandant wäre gar nicht in der Lage, dem 26-Jährigen „die Bauchdecke chirurgisch aufzuschneiden“, führte der Anwalt ins Feld. Die Brüder seien „junge, große, kräftige, sportliche Handwerker“, der Angeklagte dagegen ein „kleiner, doppelt so alter, gehbehinderter Mann“. Als den Brüdern bei der Polizei Fotos möglicher Täter vorgelegt wurden, seien die Vorgaben nicht eingehalten worden, so Bugday. Dem widersprach die Staatsanwältin. Die Brüder hätten den Angeklagten auf den Fotos erkannt, weil er früher der Vermieter eines der beiden gewesen sei. Im Gerichtssaal hätten sie ihn als Täter benannt, weil der 52-Jährige auf dem Platz des Angeklagten gesessen habe, sagte der Anwalt. Dass das Opfer beim Betrachten der Fotos erst gemeint habe, der Bruder des Angeklagten sei der Täter, und beim zweiten Betrachten diese Aussage revidiert habe, zeige, dass er es sich mit seiner Aussage nicht einfach gemacht habe, so die Staatsanwältin. Sein Mandant werde in „Sippenhaft“ genommen, weil man vermute, dass aus seinem Umfeld der Täter komme, sagte Bugday. Dies seien Methoden „des Mittelalters und des Nationalsozialismus“, schimpfte er. Sein Mandant stehe in „Tradition der „christlichen Märtyrer“.

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