Frankenthal Ablöse statt Alibi-Lösung

Diesen Spielplatz im Heidelberger Ring hat die Stadt im Herbst 2016 eröffnet.
Diesen Spielplatz im Heidelberger Ring hat die Stadt im Herbst 2016 eröffnet.

Handwerkliche Schwächen eines Gesetzes ließen sich im Nachhinein nur schwer mit einer noch so guten Satzung ausgleichen, sagt Daniel Kühner. Der CDU-Mann im Planungs- und Umweltausschuss sollte als Jurist wissen, wovon er redet. Der einschlägige Paragraf 11 der Landesbauordnung, der Bauherren die Pflicht auferlegt, bei Wohnobjekten mit mehr als drei Einheiten einen Kleinkinderspielplatz einzuplanen, sei jedenfalls in mehrerlei Hinsicht missglückt. So fordere er zwar die Spielflächen, regele aber nicht deren Pflege und Unterhalt. In der Praxis führt die Vorschrift häufig zu folgendem Phänomen: Sandkästen, Klettergerüste oder Schaukeln werden alibimäßig aufgestellt und verrotten dann – oder sie werden von vornherein in eine völlig unattraktive Ecke des Grundstücks gepresst. Dem will die Verwaltung mit einer städtischen Satzung entgegenwirken, die am Dienstag erstmals im Fachausschuss vorgestellt und diskutiert worden ist. Die Idee dahinter: Wer auf einem kleinen Grundstück baut oder aus anderen Gründen den gesetzlich vorgeschriebenen Spielplatz nicht errichten kann, soll sich von dieser Pflicht freikaufen können. In dem Entwurf, der dem Planungsausschuss vorgelegt wurde, ist ein Verfahren zur Ablöse skizziert, das dem für Parkplätze in der Innenstadt ähnelt: Nach einer Formel, die Unterhalt und Herstellung eines Spielplatzes und die im Einzelfall erforderliche Quadratmeterzahl berücksichtigt, wird ein Betrag X errechnet. Die Summe bekommt die Stadt zweckgebunden für Bau und Pflege von öffentlichen Spielanlagen „in angemessener räumlicher Nähe“. Für Oberbürgermeister Martin Hebich (CDU) eine elegante Lösung: „Es ist doch besser, der Bauherr gibt uns das Geld und wir machen etwas Gescheites als er macht etwas nicht so Gutes.“ Tatsächlich sah aber vor allen Dingen Hebichs Parteifreund Kühner noch Nachbesserungsbedarf. „Die Zwecksetzung der Satzung ist völlig richtig“, gestand der CDU-Vertreter zu. Er wies allerdings auf die besondere Problemlage in der Frankenthaler Innenstadt hin, wo unter Umständen kein Spielplatz in der bereits zitierten angemessenen Entfernung liegt. „Dort wo wir die Ablöse also am dringendsten brauchen, gibt es faktisch keine Möglichkeit, sie zu nutzen“, sagte Kühner. Er schlug deshalb vor, über eine Kontenlösung nachzudenken. Das würde bedeuten: Spielplätze können sonstwo im Stadtgebiet gebaut oder zum Ausgleich herangezogen werden, sofern damit der flächenmäßige Anspruch von Bauprojekten an anderer Stelle erfüllt wird. OB Hebich räumte ein, dass ein „gewisser Webfehler“ in der Satzung enthalten sei und sagte auch die Prüfung einer nachträglichen Ablöse zu. Von den Fraktionen gab es grundsätzliche Zustimmung zu der von der Verwaltung beabsichtigten Vorgehensweise: „Es ist wunderbar, dass die Satzung einen Rahmen vorgibt“, betonte CDU-Fraktionssprecherin Gabriele Bindert. David Schwarzendahl (Linke) stellte fest, dass die Landesbauordnung beispielsweise in Frankenthal-Süd im Umfeld größerer Wohnanlagen für „sehr viele komfortable Katzenklos“ gesorgt habe. Insofern sei die Idee aus dem Rathaus, für Kinder „Qualität statt Quantität“ bieten zu wollen, begrüßenswert. Einwurf

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