Imsweiler/Rockenhausen Zwei Drogenfahrten an einem Nachmittag

Bei Verkehrskontrollen haben die Beamten gleich in zwei Fällen „drogentypische Auffälligkeiten“ festgestellt.
Bei Verkehrskontrollen haben die Beamten gleich in zwei Fällen »drogentypische Auffälligkeiten« festgestellt.

Gleich zwei Fahrten unter Drogeneinfluss hat die Polizei in Rockenhausen am Dienstagnachmittag zur Anzeige gebracht. Während einer Verkehrskontrolle in der Imsweilerer Alsenzstraße haben Beamte bei einer 48-jährigen Autofahrerin „drogentypische Auffälligkeiten“ festgestellt. Ein daraufhin durchgeführter Drogentest reagierte positiv auf Cannabinoide. Die Frau aus dem Donnersbergkreis räumte ein, zwei Tage zuvor eine geringe Menge Cannabis konsumiert zu haben.

Gleiches galt für einen 42-jährigen Autofahrer, den eine Streife in der Kaiserslauterer Straße in Rockenhausen überprüfte. Auch sein Test verlief positiv auf Cannabinoide, auch er gab an, zuletzt am Sonntag Cannabis zu sich genommen zu haben. In beiden Fällen hat die Polizei die Weiterfahrt untersagt sowie eine Blutprobe entnommen, zudem sind die Führerscheine und Fahrzeugschlüssel sichergestellt worden.

Bußgeld, Fahrverbot, Punkte, Eignungsprüfung

Den Fahrer beziehungsweise die Fahrerin erwartet nun ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren. Sollte die Blutprobe den Verdacht erhärten, müssen sie mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro (zuzüglich Verfahrenskosten), einem Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten im Verkehrszentralregister rechnen. Zudem wird ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet und die zuständige Fahrerlaubnisbehörde über den Vorfall in Kenntnis gesetzt. Diese wird bei beiden eine Eignungsprüfung durchführen.

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