Imsbach Wunsch nach Einbahnregelung in Ortsstraße Absage erteilt

Einige Bürger hatten sich für die Lützelbachstraße in Imsbach eine Einbahnregelung gewünscht.
Einige Bürger hatten sich für die Lützelbachstraße in Imsbach eine Einbahnregelung gewünscht.

Die Lützelbachstraße in Imsbach wird nicht teilweise zur Einbahnstraße. Der entsprechenden Forderung einer Bürger-Gruppe hat der Ortsgemeinderat eine Absage erteilt.

Fünf Familien haben schriftlich verlangt, die Lützelbachstraße ab Nummer 20 bergab als Einbahnstraße auszuweisen. Die Straße sei so schmal, dass zwei Autos nicht aneinander vorbei kämen, so Margarethe Reim, die seit 1987 in dieser Straße wohnt. Folge sei, dass die Fahrzeuge auf Privatgrundstücke auswichen, was den Besitzern ein Dorn im Auge sei. Trotz der Enge werde auch zu schnell gefahren. „Wenn ich im Garten arbeite, rauschen die Fahrzeuge an mir vorbei“, betont Reim.

Probleme nicht in die Triftstraße verlagern

Den Ratsmitgliedern sei die Enge der Straße bekannt. Das sei nicht neu, sondern Zustand seit eh und je. So sieht es auch Ortsbürgermeister Oliver Krupp (CDU), der das Begehren aber im Rat besprechen lassen wollte. Es wurden mehrere Stimmen gegen das Ansinnen einiger Anlieger laut.

Mehr als 30 Jahren habe der Verkehrsfluss funktioniert. Warum manche Anwohner der Straße plötzlich diese Forderung aufstellten, wurde aus den Reihen der zahlreichen Zuhörer gefragt. Die Einbahnstraßenregelung würde zu höherer Belastung der Triftstraße führen, hieß es aus Ratsreihen.

In der Straße gebe es keine Wendemöglichkeit und keine Abzweigung. Wer entgegen der Richtung hinein gerate, müsse rückwärts heraus. Das führe zu einer neuen Gefahrenquelle. Es stelle sich auch die Frage, wie Zustelldienst oder Müllabfuhr bei Einbahnregelung funktionieren sollten. Den Anliegern sei es freigestellt, ihre Grundstücke einzuzäunen.

Antragsteller selbst bei Sitzung nicht vertreten

Weil eine Änderung als nicht praktikabel anzusehen sei, solle alles beim Alten bleiben. Die Antragsteller waren in der Sitzung nicht vertreten. Die Ablehnung des Antrags erfolgte einstimmig bei einer Enthaltung.

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