GUNDERSWEILER Windräder: Bebauungsplan wird nochmals offengelegt

Der Gemeinderat Gundersweiler hat getagt.
Der Gemeinderat Gundersweiler hat getagt.

Wie lange ein Genehmigungsverfahren für den Bau von Windkraftanlagen dauern kann, ist an dem Verfahren für den Bebauungsplan „Altwick“ in der Gemeinde Gundersweiler zu sehen.

Hier wurde vor fast auf den Tag genau drei Jahren, am 17. Dezember 2019, ein Bebauungsplan für drei Windkraftanlagen vom Rat beschlossen; ein weiteres Windrad soll auf dem Gebiet der Gemeinde Gehrweiler errichtet werden. Projektierter ist das in Wörrstadt ansässige Unternehmen Juwi, von dem zwei Mitarbeiter in der Gemeinderatssitzung anwesend waren und die Planungen erläuterten. Der Bebauungsplan selbst wurde vom Ingenieurbüro Gutschker und Dongus aus Odernheim erstellt und bearbeitet, dessen Mitarbeiter Lukas Gräf in der Sitzung die fachlichen Erläuterungen gab.

Obwohl die bisherigen 1000 und 1100 Meter Abstandslinien zur Wohnbebauung im Plan dargestellt sind, gab es den Hinweis, dass in Zukunft gemäß der Landesfestlegung nur noch von einem Mindestabstand von 900 Metern von der Wohnbebauung ausgegangen werden muss. Entsprechend wurden auch die Baufenster festgelegt. Gravierender war allerdings ein Problem, das die bei der Kreisverwaltung angesiedelte untere Landesplanungsbehörde bei der Prüfung des Bebauungsplanentwurfes aus 2019 erkannt hatte. Sie hatte moniert, dass zwar der Mastfuß der Windräder sich innerhalb der bisher im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Sonderfläche befinde, allerdings für die von den Rotoren überstrichene Fläche ein Nachweis zu erbringen sei, dass diese sich ebenfalls innerhalb der Sonderflächen befinde.

Sondergebiet muss angepasst werden

Da das aber nicht der Fall war, muss das im Bebauungsplan dargestellte Sondergebiet nun angepasst werden. Zwar könnten durch das am 1. Februar 2023 in Kraft tretende „Wind-an-Land-Gesetz“ bei einem entsprechenden Beschluss die Rotoren der Windenergieanlagen grundsätzlich über das Windenergiegebiet hinausragen. Dennoch wird der Bebauungsplan aber jetzt nochmals so angepasst, dass auch die von den Rotoren überstrichene Fläche innerhalb des ausgewiesenen Sondergebietes für Windkraftanlagen liegt.

Der Windatlas bestätigt der höchsten Erhebung in der Gemeinde gute Windverhältnisse. Für die Flächen des Geltungsbereiches werden Werte von 5,8 und bis sieben Meter/Sekunde mittlerer Windgeschwindigkeit in einer Höhe von 100 Metern über der Geländeoberfläche ausgewiesen. Als maximale Höhe für die Windräder wurde in dem Bebauungsplan 285 Meter bis zur Rotorspitze festgesetzt, so Lukas Gräf. Juwi plant nach eigener Aussage in Gundersweiler zwei Anlagen mit etwas geringerer Höhe, so soll eine Anlage eine Nabenhöhe von 166 Meter haben, eine weitere Anlage nur 125 Meter, was mit den Abständen zu den nächsten Siedlungspunkten zusammenhängt.

Bedenken wegen Flugplatz-Platzrunde

Die Nachbargemeinden Winnweiler, Höringen und Imsweiler hatten das Vorhaben nicht grundsätzlich abgelehnt, brachten aber Bedenken wegen der Platzrunde des Flugplatzes in Imsweiler vor, wodurch der Flugverkehr näher an Imsweiler und Gundersweiler heranrücken würde. Zudem wurden Bedenken wegen vorhandener Horste von Rotmilan und Schwarzstorch geäußert. Dies soll gutachterlich untersucht werden. Zudem werde das sogenannte „Fünf-Länder-Eck“ durch die Windkraftanlagen in seiner kulturellen Funktion als Veranstaltungsort negativ tangiert.

Für die Erschließung des geplanten Gebietes gibt es über die L387 zwei Möglichkeiten: über Winnweiler/Wingertsweilerhof und über Gehrweiler. Welche Route genommen wird, liegt noch nicht fest. Der Gemeinderat beschloss die erneute Offenlage und Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange sowie der unmittelbaren Nachbargemeinden.

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