Rockenhausen
Wettbewerbsnachteil durch Grundsteuer? Unternehmer und Mieter in Aufruhr
Die finanzielle Misere der Stadt Rockenhausen ist längst kein Geheimnis mehr. Seit Monaten mahnt die Kommunalaufsicht des Donnersbergkreises den Stadtrat, endlich Wege zu finden, die städtische Kasse zu füllen. Anfang Juni schien eine Lösung greifbar – der Stadtrat stimmte einem sogenannten Konsolidierungspfad zu. Doch nun sorgt eine Entscheidung für Empörung – vor allem bei jenen, die in der Kleinstadt ein Geschäft betreiben und damit Nichtwohngrundstücke besitzen.
„Jetzt werden die gestraft, die sich das ganze Jahr über schon ein Bein ausreißen“, schimpft Wolfgang Ernst, Inhaber von Schuh und Sport Ernst in Rockenhausen. Auch Heike Klein von Blumen Klein und Thomas Scheu vom Autohaus Scheu sind fassungslos über ein Schreiben der Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land, das Anfang Oktober in ihrem Briefkasten landete.
Eine Verdopplung – schwarz auf weiß
Das Schreiben enthielt nicht nur einen Änderungsbescheid zur Grundsteuer B, sondern auch die Begründung: Zwar sei der Hebesatz der Grundsteuer B in Rockenhausen in der Jahreshauptveranlagung 2025 von 672 auf 746 Prozentpunkte für alle erhöht worden. Im Februar 2025 habe das Land Rheinland-Pfalz aber eine Änderung beschlossen: Demnach dürfen Kommunen nun selbst entscheiden, ob sie rückwirkend zum 1. Januar 2025 bei der Berechnung für die Grundsteuer B zwischen Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken sowie unbebauten Grundstücken unterscheiden.
Der Stadtrat entschied daraufhin, für Gewerbeflächen zu erhöhen, heißt es weiter. Will heißen: Rückwirkend steigen die Hebesätze der Grundsteuer B für Besitzer von Nichtwohngrundstücken und gemischtgenutzten Flächen auf 1492 Prozentpunkte pro Jahr. Eine Verdopplung also. Für nichtbebaute Grundstücke und reine Wohngrundstücke hingegen bleibt der Hebesatz bei den bereits veranschlagten 746 Prozentpunkten. Vergleichbare Spitzenwerte gibt es laut einer IHK-Auswertung nur in Betzdorf im Landkreis Altenkirchen (1560 Prozentpunkte), Neuwied (1400) und Bingen (1200).
Mehrbelastung auch für Mieter
Für Heike Klein bedeutet die Entscheidung mehrere tausend Euro Mehrkosten allein in diesem Jahr. „Das ist ganz schön happig“, findet sie. Besonders ärgert sie sich über die Neueinstufung ihres gemischt genutzten Grundstücks, von der sie erst bei einem Anruf in der VG erfahren habe: Weil mehr als 20 Prozent der Fläche gewerblich genutzt werden, fällt das gesamte Grundstück nun unter den verdoppelten Satz – auch die Wohnungen über ihrem Geschäft. „Ich müsste die Grundsteuer auf meine Mieterinnen umlegen. Aber warum sollten sie dafür Verständnis haben?“
Dasselbe Problem trifft Wolfgang Ernst: Auch seine privat vermieteten Wohnungen werden nun so besteuert, als seien sie Teil der Geschäftsfläche. Eine Weitergabe der Mehrbelastung an Kunden oder Mieter hält er für unsozial – und wirtschaftlich riskant: „Wenn ich diese Erhöhung nicht auf meine Mieter umlege, muss ich für jeden Schuh verlangen, was aber wegen des Wettbewerbs nicht möglich ist.“ Die Kleinstadt habe ohnehin einen Standortnachteil. Die Entscheidung verstärke diesen. „Es fehlt der Weitblick.“
Keine Unterscheidung in Winnweiler
Ohnehin fehle es in Rockenhausen an Mietwohnungen, sagt Ernst. „Das Finanzamt unterscheidet genau, wie viel der Fläche als Wohn- und wie viel als Gewerbe genutzt wird. Die Gemeinde macht keinen Unterschied mehr. Warum nicht?“ Auch für das Gewerbe sieht er schwarz: „Warum sollte mein potenzieller Nachfolger mal noch in Rockenhausen bleiben, wenn er vielleicht in einer Nachbargemeinde wie Winnweiler weniger belastet wird?“
Ein Blick nach Winnweiler zeigt: Dort wird nur nach bebauten und bebaubaren Grundstücken unterschieden, teilte Ortsbürgermeister Rudolf Jacob auf Anfrage mit. Eine Unterscheidung zwischen bewohnt, nicht bewohnt und nicht bebaut zu machen, darüber haben „wir uns durchaus Gedanken gemacht, sehen aber das Problem, dass erhebliche Zweifel an der Abgrenzung zwischen zumindest den Nutzungsarten bewohnt und gewerblich genutzt bestehen. Was ist dann zum Beispiel mit einem Gebäude in dem sowohl gewohnt wird, als auch eine gewerbliche Nutzung stattfindet?“
Auch Thomas Scheu wiederum sieht Handlungsbedarf bei der Stadt: „Die ADD sperrt der Stadt den Haushalt. Aber es ist doch nicht immer eine Sache der Einnahmen, sondern auch eine Frage der Ausgaben! Vielleicht sollte da mal geschraubt werden.“ Er befürchtet eine „Steuerspirale nach oben“, die sich Jahr für Jahr zuspitze. Gefallen lassen wollen sich die drei Gewerbetreibenden das nicht. Sie haben Widerspruch eingelegt, wollen zum Teil vor den Kreisrechtsausschuss ziehen.
Opposition befürchtet Standortnachteil
Stadtbürgermeister Michael Vettermann (FDP) zeigt Verständnis für den Ärger, verweist aber auf den Druck der Landesregierung. Seit Jahren setze diese die Stadt in Sachen Haushalt weiter unter Druck, „obwohl man zuvor 30 Jahre lang alles durchgewunken hat“. Nun habe die Grundsteuerreform die Situation in der Haushaltskasse sogar verschlimmert: „Dadurch hat sich ein Fehlbetrag auf Seiten der Gewerbeflächen von 400.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr ergeben.“ Um diesem entgegenzuwirken, habe sich der Stadtrat auf die Erhöhung der Hebesätze für gemischtgenutzte Flächen geeinigt. Dennoch komme die Stadt trotz der Erhöhung nicht an die Einnahmen aus 2024 heran. „Einen Vorteil bringt der Stadt die gesplittete Grundsteuer B also auch nicht“, sagt Vettermann. Im Gegenteil: Die Stadt sei dabei ebenfalls der Verlierer, weil sie in Zugzwang gerate und die Gewerbetreibenden verärgere.
Die Hebesätze für alle, also auch für private Wohneigentümer und Mieter zu erhöhen – von 1000 Prozentpunkten ist die Rede – kommt für Vettermann nicht in Frage. „Die Gewerbebetreibenden haben für die Zeit, in der es keine gesplitteten Hebesätze gab, ein Bonbon von uns bekommen, weil sie niedriger besteuert wurden. Jetzt fällt es in bestimmten Fällen, aber nicht in allen, etwas kleiner aus.“ Wer dennoch seine Mieter entlasten will, könne versuchen die Grundsteuer zwischen dem eigenen Unternehmen und den Mietern aufzuteilen. Auch Vettermann, der ebenfalls Wohnungen vermietet, wolle das versuchen.
Alexandra Koch, Fraktionsvorsitzende der SPD im Stadtrat, kann den Ärger der Gewerbetreibenden gut nachvollziehen. „Auch wir als SPD waren geschlossen gegen die Erhöhung“, sagt sie, „Diese Entscheidung heizt nur diese Teufelsspirale an: Die ADD sagt zu, dass sie nach der Erhöhung der Hebesätze den Haushalt genehmigt. Im nächsten Jahr geht das Spiel von Neuem los. Und immer wieder wird die Situation als alternativlos dargestellt.“ Von den Mitgliedern des Stadtrats wünsche sie sich stattdessen „mit mehr Konsequenz gegen die Vorgaben des Landes“ vorzugehen. Doch stattdessen sende der Gemeinderat mit der Erhöhung die falschen Signale an Unternehmer. Sie befürchtet: „Die Standortnachteile, die Rockenhausen ohnehin schon hat, werden jetzt noch größer.“