Donnersbergkreis Wer kam morgens durchs Fenster?
Zwei junge Männer aus dem Donnersbergkreis saßen gestern auf der Anklagebank im Amtsgericht Rockenhausen. Der Staatsanwalt warf ihnen vor, im Juli 2017 gegen 6 Uhr morgens in eine Wohnung in Rockenhausen eingebrochen zu sein und dort einen 24-Jährigen krankenhausreif geschlagen zu haben. Die beiden Männer verließen den Saal aber als freie Männer. Das Verfahren wurde ohne Auflagen eingestellt.
„Ich bin aufgewacht. Da habe ich einen der Männer durch das geöffnete Fenster steigen sehen“, erzählte der 24-jährige Mann und betonte: „Der hat sofort auf mich eingeschlagen und dann dem anderen die Wohnungstür aufgemacht.“ Zu zweit hätten die Einbrecher in der Folge auf ihn eingetreten und eingeschlagen und ihm dann befohlen, mitzukommen, seine Geldkarte zu nehmen und am Bankautomaten Geld abzuheben. „Ich bin aus Angst mitgegangen, doch als wir die Wendeltreppe zum Ausgang nahmen und ein Nachbar unten die Tür aufmachte, bin ich weggerannt“, schilderte der 24-Jährige. Auf der Straße sei er von einem der Täter eingeholt und erneut „zusammengetreten“ worden. Die Schläger flüchteten. Schwere Kopfverletzungen, Rippenbrüche und Abschürfungen an den Beinen trug der 24-Jährige von dem brutalen Überfall davon. Aber waren seine Peiniger auch die beiden auf der Anklagebank? Einer der beiden Angeklagten: ein 30-Jähriger, der derzeit in einer Suchtklinik eine Therapie absolviert. „Ich kenne den Geschädigten überhaupt nicht“, gab er gestern an. Er habe am Abend vor dem Überfall mit dem zweiten Angeklagten und einem weiteren Bekannten eine Trinktour gestartet, die das Trio in die Altstadt in Kaiserslautern führte. „Wir sind morgens mit dem Zug zurück in Rockenhausen angekommen“, sagte er und erklärte, dass er am Bahnhof in Rockenhausen abgeholt und in die Wohnung seiner Mutter in der VG Eisenberg gebracht worden sei. Sein Kumpane, 27 Jahre alt, gab an, dass er ebenfalls sturzbetrunken vom Bahnhof direkt nach Hause gekommen sei. Wie? „Weiß ich nicht mehr. An was ich mich erinnern kann: Ich bin morgens aufgewacht und hatte mein Bett vollgebrochen.“ Da das Opfer möglicherweise falsche Täterbilder den Angeklagten zuordnete und die anderen Zeugen nichts wirklich Erhellendes zur Aufklärung, wer an jenem Morgen das Opfer malträtierte, beitragen konnten, wurde der Prozess eingestellt.