Obermoschel Wenig Aussichten auf Tempo-30-Zone

Viele Anwohner fühlen sich vom Autolärm gestört.
Viele Anwohner fühlen sich vom Autolärm gestört.

Beschwerden von Anwohnern haben dazu geführt, dass der Stadtrat die Ausweisung einer Tempo-30-Zone in ganz Obermoschel fordert. Hier sind sich auch die beiden Wählergruppen Beisiegel und Ruppert einig. Die Geschwindigkeitsbeschränkung sollte nach dem Willen der Stadträte möglichst auch für die B420, die L379 und die K20 gelten, die durchs Stadtgebiet führen. Doch hier liegen die rechtlichen Hürden hoch.

Eins steht für das Stadtgremium fest: Viele Verkehrsteilnehmer fahren zu schnell. Und darunter leiden die Anlieger zum einen hinsichtlich der Verkehrssicherheit, vor allem aber durch den Lärm. Dass auf den städtischen Straßen Tempo 30 gelten soll, darüber herrscht weitgehend Einigkeit im Rat. Um einen Schilderwald zu vermeiden, soll die Geschwindigkeitsbegrenzung im gesamten Stadtgebiet gelten. Somit müssten auch die B420, die L379 und die K20 einbezogen werden.

Wenn es nach Stadtbürgermeister Ralf Beisiegel ginge, wäre die Tempo-30-Zone im gesamten Stadtgebiet schon umgesetzt. Warum nicht zumindest ab der Abzweigung der K20 in die Berliner Straße für das Neubaugebiet „In der Drei“ eine solche Zone durch die Verwaltung angeordnet wird, ist für ihn nicht nachvollziehbar. Hier, wo keine qualifizierten Straßen verlaufen, die unter Bundes- Landes- oder Kreiszuständigkeit fallen, müssten das nach seiner Einschätzung ohne große Hürde möglich sein.

Strenge rechtliche Rahmen

Christian Gaß, zuständiger Mitarbeiter der VG Nordpfälzer Land, kann diesen Wunsch, den Obermoschel wie viele andere Gemeinden hat, verstehen. Für die Anordnung von Tempo-30-Zonen gebe es allerdings enge rechtliche Rahmen in der Straßenverkehrsordnung. Innerhalb geschlossener Ortschaften sei dies nur in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte zulässig. Hier müsste aber zunächst eine Geschwindigkeitsmessung zeigen, dass tatsächlich zu schnell gefahren werde. Viele Messungen würden nämlich belegen, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen oft eine subjektive Wahrnehmungen seien. Erreicht worden sei in Obermoschel mit Unterstützung der Stadt, der Verwaltung und des Landesbetriebes Mobilität aber, dass eine Fußgängerampel auf der B420 in Höhe der Abzweigung nach Lettweiler in Planung gehe.

Stadt will weiter kämpfen

Bei den Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Land- und Kreisstraßen) seien Geschwindigkeitsbegrenzung nur dann durchsetzbar, wenn diese unmittelbar an Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäuser angrenzten.

Für die Ausweisung einer kompletten 30-Kilometer-Zone in der kleinsten pfälzischen Stadt sieht es damit also eher schlecht aus. Doch die Stadt will sich noch nicht geschlagen geben. Tempo-30-Zonen oder wenigstens Geschwindigkeitsbegrenzungen seien weiterhin das Ziel, waren sich Stadtbürgermeister Beisiegel und Stadtbeigeordneter Hans Ruppert im Gespräch einig.

x