Kirchheimbolanden Weiterhin Maskenpflicht bei Corona-Protesten

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Für Versammlungen, die in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Das teilt die Kreisverwaltung mit.

Die Teilnehmer der Proteste, die als Spaziergänge bezeichnet werden, sind verpflichtet, eine medizinische Gesichtsmaske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Zugrunde liegt dieser Anordnung eine Allgemeinverfügung, die der Donnersbergkreis, der Landkreis Alzey-Worms und die Stadt Worms kurz vor Weihnachten erlassen hatten und die jetzt bis zum 11. Februar verlängert wurde. Lediglich Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von der Maskenpflicht entbunden, außerdem Personen, denen das Masketragen wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.

Im Donnersbergkreis fanden bisher an verschiedenen Orten „Montagsspaziergänge“ statt. Auf mehr als 25 Personen kommen nach Auskunft aus dem Kreishaus Ordnungswidrigkeitsverfahren zu, weil sie dabei keine Masken trugen. Sie müssen mit Bußgeldern zwischen 100 und 200 Euro rechnen. Die große Mehrheit werde sich allerdings an die Maskenpflicht halten, sagte Wolfgang Erfurt, der Erste Beigeordnete des Donnersbergkreises. Allerdings sei keiner der „Spaziergänge“ im Donnersbergkreis angemeldet worden. Verantwortliche würden sich damit unter Umständen strafbar machen, sagt Erfurt.

INFO

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut kann auf der Homepage des Landkreises Donnersbergkreis unter www.donnersberg.de (Bekanntmachungen) eingesehen werden.

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