Donnersbergkreis Umtauschpflicht: Papierführerscheine werden ungültig

Der Papierfüghrerschein muss umgetauscht werden.
Der Papierfüghrerschein muss umgetauscht werden.

Wer noch einen Führerschein in Papierform besitzt und zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 zählt, muss diesen bis 19. Januar 2022 umtauschen. Darüber informiert die Kreisverwaltung. Auf der Führerscheinstelle kann es aufgrund erhöhter Antragszahlen zu Verzögerungen kommen. Den Antrag sollten Betroffene deswegen bis spätestens Ende November einreichen. Hinzu kommt, dass alle Führerscheine bundesweit in der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt werden.

Der Umtausch kann bei der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung im Bürgerbüro oder bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Donnersbergkreis beantragt werden. Es ist eine persönliche Vorsprache nötig. Zu den erforderlichen Unterlagen gehört der bisherige Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument, sowie ein biometrisches Lichtbild. Die Kosten für den Führerschein-Umtausch betragen 25,30 Euro.

Weitere Informationen zum „Führerscheinumtausch“ gibt es hier.

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