Rockenhausen RHEINPFALZ Plus Artikel Tödlicher Unfall auf A63: Rätsel um Verhalten des Unfallfahrers bleibt

Wirkliche Gerechtigkeit wird es für die Angehörigen auch nach dem Urteil nicht geben. Sie verloren bei einem tragischen Unfall i
Wirkliche Gerechtigkeit wird es für die Angehörigen auch nach dem Urteil nicht geben. Sie verloren bei einem tragischen Unfall im Vorjahr einen geliebten Menschen.

Vor knapp einem Jahr wurde ein Pfälzer auf dem Seitenstreifen der Autobahn getötet. Wie es zu dem tragischen Unfall kommen konnte, bleibt trotz Gerichtsverhandlung unklar.

Auch mehr als ein Jahr nach dem tragischen Unfall auf dem Grünstreifen neben der A63 bei Winnweiler fällt es schwer, die Geschehnisse vom August 2024 nachzuvollziehen. Das wurde bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht in Rockenhausen deutlich. Vor allem, wenn man in die Gesichter der vielen Angehörigen blickte, die bei dem Verfahren dabei waren. Und auch wenn der Schuldige geständig war und letztlich von Richter Lukas Tschoepke zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung inklusive eines zweimonatigen Fahrverbots und einer Geldstrafe verurteilt wurde. Was bleibt, ist vor allem die Frage, warum der inzwischen 41-Jährige damals nahezu ungebremst mit einem Pannenfahrzeug auf dem Grünstreifen kollidierte.

Dabei erfasste er einen 32-Jährigen frontal, der auf den ADAC wartete und währenddessen seine Tante anrief, damit sie bei der Hitze die frischen Eier aus dem Pannenauto abholte. Der Mann aus dem Donnersbergkreis erlitt gleich mehrere schwere Verletzungen und verstarb noch an der Unfallstelle. Es war eine Tragödie, die für die Familie noch eine bittere Zugabe hatte, denn in der Folge mussten sich die Angehörigen Fragen zur vermeintlichen Mitschuld des Opfers gefallen lassen.

Der Schuldspruch auf fahrlässige Tötung war für alle unstrittig. Gegenstand der Verhandlung war vor allem die Frage, wie das fehlerhafte Fahrverhalten des Täters zustande kam. Der 41-Jährige war mit einem Pkw mit Anhänger unterwegs. Er sagte aus, dieser Anhänger sei ins Schlingern geraten, weshalb er diesen kurz im rechten Außenspiegel betrachtet habe. Er wollte sehen, ob alles in Ordnung sei. So gelangte er auf den Standstreifen. Das dort stehende Pannenfahrzeug habe er zu spät gesehen – und konnte nur noch ausweichen. „Ich wollte nicht in Richtung der Autobahn ausweichen und bin deshalb nach rechts“, erklärt er vor Gericht. Dort, rechts neben seinem liegengebliebenen Fahrzeug, stand der 32-Jährige. Ihm konnte der Fahrer nicht mehr ausweichen. Dieser Schilderung des Unfallhergangs konnte der anwesende Sachverständige in seinem Gutachten nicht folgen.

Ungebremst bis maximal 0,6 Sekunden vor Aufprall

Vielmehr sei aus den Daten des Fahrzeugs ersichtlich, dass der Fahrer bis eine knappe Sekunde vor der Kollision kaum Lenkbewegungen durchgeführt hätte. Gebremst habe er zudem erst maximal 0,6 Sekunden vor dem Aufprall. „Bei einem Schlingern hätte man etwas in den Daten sehen müssen“, so der Sachverständige. Der Unfall passierte in einer langgezogenen Linkskurve der A63, das Pannenauto hätte nach Einschätzung des Gutachters bei den damals klaren Sichtverhältnissen frühzeitig gesehen werden können. „Meine Erkenntnis ist die, dass der Fahrer in der Linkskurve gar nicht gelenkt hat“, schlussfolgert der Experte.

So kam Richter Tschoepke in seinem Urteilsspruch nicht umhin, zu betonen dass es auch andere Erklärungen für das Fahrverhalten geben könnte. Nachweisen konnte man letztlich nicht, warum es tatsächlich zu dem Unfall gekommen sei. Auch die Aussage der 34-jährigen Beifahrerin, die am Unfalltag hochschwanger war, brachte kein Licht ins Dunkel. Sie berichtete, sie habe sich zur Zeit des Vorfalls mit dem Fahrzeugschein des Anhängers beschäftigt und nicht auf die Straße gesehen. Erst als der Fahrer aufschrie, habe sie ebenfalls wahrgenommen, was passiert sei. Sie und ihr Partner blieben bei dem Vorfall unverletzt. Diese Erklärungen hinterließen vor allem bei den Angehörigen viele Fragezeichen. Ihnen stieß auch auf, dass sich der Fahrer bis zum heutigen Tag nicht persönlich bei ihnen entschuldigt habe. Während der Verhandlung vermied er jeden Blickkontakt, sprach stets in Richtung der Anwälte und des Richters.

Fahrverbot trifft den Berufskraftfahrer hart

Tschoepke betonte in seinem Urteil die Schwierigkeit, solche Fälle zu bewerten und zu sanktionieren. „Es ist schwer, da von Gerechtigkeit zu sprechen“, sagte er. Man dürfe nicht den Verlust eines Menschen in Verhältnis zu einem, bislang einmaligen, Fehler eines anderen Menschen setzen. Denn, auch das wurde nachgewiesen, der 41-jährige Schuldige stand weder unter Alkohol- noch unter Drogeneinfluss. Auch die Geschwindigkeit lag, durch Einsatz eines Tempomats, nachweislich bei konstanten etwa 96 Kilometern pro Stunde und damit im Bereich des Erlaubten bei Fahrten mit Anhängern. Der Mann war zudem geständig und ohne jede Vorstrafe.

Die Strafe trifft ihn hart, da er als Berufskraftfahrer nun zwei Monate seine Arbeit nicht verrichten kann. Die Geldstrafe von 5000 Euro wird er auf Wunsch der Angehörigen dem Stationären Hospiz Nordpfalz zukommen lassen müssen.

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