Dörrmoschel Steuersätze werden angehoben

Der Nächste bitte: Auch in Dörrmoschel wird der Hebesatz für die Grundsteuer B nun auf 500 Prozent angehoben.
Der Nächste bitte: Auch in Dörrmoschel wird der Hebesatz für die Grundsteuer B nun auf 500 Prozent angehoben.

Auch der Dörrmoscheler Gemeinderat hat nun sich dem „Druck von oben“ gebeugt: Die Grundsteuer B wird im kommenden Doppelhaushalt wie von der Kommunalaufsicht und vom Land gefordert von 420 auf 500 Prozent angehoben. Es bleibt nicht die einzige Erhöhung.

Denn im Doppelhaushalt für 2023 und 2024 wird die Grundsteuer A ebenfalls von 420 auf 500, die Gewerbesteuer von 370 auf 400 Prozent angehoben. Damit liege die Gemeinde nun bei allen drei Steuerarten über den vom Land festgesetzten landesweiten Nivellierungssätzen, die auch Berechnungsgrundlage für die Umlagezahlungen an VG und Kreis sowie der Schlüsselzuweisungen vom Land sind.

Um die finanzielle Belastung für die Bürger nicht weiter zu erhöhen, bleibt die Hundesteuer unverändert: 48 Euro für den ersten, 72 Euro für den zweiten und 96 Euro für jeden weiteren Hund. Da sich das bisherige System der Erhebung von Wegebaubeiträgen mit der Bildung von Rücklagen gerade bei größeren Sanierungsmaßnahmen oder Investitionen bewährt habe, lehnte der Rat bezüglich der Unterhaltung und dem Bau von Wirtschaftswegen den Vorschlag der Verbandsgemeinde-Verwaltung Nordpfälzer Land ab, in den kommenden beiden Jahren gänzlich auf die Beiträge zu verzichten. Das von der Verwaltung vorgeschlagene System könnte dazu führen, dass es zu nicht vertretbaren, sehr hohen Beitragsbelastungen komme, falls in einem Jahr mal viel investiert werden müsste.

Deshalb wurden die Beiträge für die Wirtschaftswegeunterhaltung in den kommenden beiden Jahren wie bisher auf 20 Euro pro Hektar (mit und ohne Auszahlung des Jagdpachtanteils) festgesetzt.

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