Winterborn Steuererhöhung wird um ein Jahr verschoben

Der Winterborner Gemeinderat will die Bürger in der aktuellen Energiekrise nicht noch stärker belasten.
Der Winterborner Gemeinderat will die Bürger in der aktuellen Energiekrise nicht noch stärker belasten.

Der Winterborner Gemeinderat hat die vom Land und der Kommunalaufsicht geforderte Erhöhung der Steuerhebesätze um ein Jahr verschoben. Erst 2024 erfolgt dann die Anpassung. Grund: Die Ortsvertreter möchten die Bürger mitten in der Energiekrise nicht noch stärker belasten.

Kritik wurde am Land geäußert, dass die Gemeinde trotz guter Finanzlage (Überschuss 2022: 56.303 Euro) genötigt habe, an der Steuerschraube zu drehen. „Diesen schwarzen Peter schiebt das Land auf uns Gemeinderäte – und wir müssen hier Beschlüsse fassen, die wir eigentlich gar nicht wollen, weil uns die sinnbildliche Pistole auf die Brust gesetzt wird“, stellte Ortschef Ingo Klein enttäuscht fest.

Zwar entschied der Gemeinderat nach ausführlicher Diskussion, dass der Satz für die Grundsteuer A 2023 zunächst unverändert bei 320 Prozent bleibt. Um jedoch keine finanziellen Nachteile bei der Berechnung der Umlagen und der Schlüsselzuweisungen zu erfahren, erfolgt 2024 die Anhebung auf den vom Land geforderten Nivellierungssatz von 345 Prozent. Analog wird die Grundsteuer B 2023 bei 365 Prozent belassen, im übernächsten Jahr aber auf den vom Land vorgegebenen Nivellierungssatz von 465 Prozent erhöht. Die Gewerbesteuer schließlich steigt 2024 von 365 auf 380 Prozent.

Unverändert beträgt die Hundesteuer 48 Euro für den ersten, 72 Euro für den zweiten und 96 Euro für jeden weiteren Hund. Auch das bisherige System der Wegebaubeiträge soll beibehalten werden. Die vorhandene Rücklage wird für Investitionen an Wirtschaftswegen benötigt. Auch künftig wird daher ein Beitrag von fünf Euro pro Hektar erhoben.

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