Seelen Steuererhöhung ja – aber nicht sofort
Denn in der nun von den Mitgliedern mehrheitlich gebilligten Neufassung ist eine ebenfalls vielerorts geforderte Erhöhung der Steuersätze nicht unmittelbar vorgesehen. Stattdessen bleiben diese im Doppelhaushalt für 2021 und 2022 noch konstant, ehe die Grundsteuer B in zwei Stufen angehoben wird: zum 1. Januar 2023 von zurzeit 380 auf 420 Prozent, im Folgejahr dann auf 500 Prozent.
Direkt gestrichen worden sind dagegen die ursprünglich eingestellten 50.000 Euro für die Sanierung der gemeindeeigenen Mietwohnung – besser bekannt im Dorf als „Lehrerwohnung“. Die geplanten Mittel für die weiteren Instandsetzungsarbeiten hat man auf ein Minimum reduziert. Der Verkauf der Wohnung soll nun in Angriff genommen werden.
Durch die genannten Änderungen verringert sich im Ansatz für 2021 das prognostizierte Defizit im Ergebnishaushalt auf 26.363 Euro. Im Jahr 2022 beträgt es voraussichtlich 8584 Euro.
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