Donnersbergkreis Senior betrügt Seniorin
Wegen Betrugs in 14 Fällen ist ein 77-jähriger Mann vom Amtsgericht Frankenthal zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der mehrfach Vorbestrafte hatte einer 70-jährigen Frau in einem Seniorenheim in Grünstadt die EC-Karte gestohlen und 17.000 Euro ergaunert.
Schon 26 Mal ist der 77-Jährige verurteilt worden, einige Jahre verbrachte er im Gefängnis. Das nun vorm Schöffengericht in Frankenthal ergangene Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Dem Mann war vorgeworfen worden, in einem Grünstadter Seniorenzentrum einer Bewohnerin Karte und Geheimnummer geklaut und damit zwischen März und August 2014 insgesamt 14-mal an Automaten Geld abgehoben zu haben – 17.000 Euro. „Ja sicher“, antwortete der Angeklagte auf die Frage des Vorsitzenden Richters Thomas Henn, ob er das Geld abgehoben habe. Das habe er mit Einwilligung der 70-Jährigen getan. Die Frau habe die Summe teils selbst ausgegeben, teils Schulden bezahlt. Dem widersprach die Geschädigte. Vor Gericht gab es denn auch zwei unterschiedliche Geschichten vom Leben im Seniorenheim, gegenseitige Beschuldigungen, heftige Wortwechsel zu hören, einen Schwächeanfall der 70-Jährigen, die mühsam am Stock kam, und einen selbstbewussten Angeklagten mit Rollator und Beinschiene zu erleben. Beide lernten sich im Heim kennen, in dem sie 2014 wohnten. „Sie war meine Verlobte“, sagte der Mann. Er habe das zwar gar nicht gewollt, aber sie habe ihn gedrängt. Und da sie „unbestritten eine attraktive Frau war“, habe er das akzeptiert. „Ab 70 nimmt man, was man kriegt“, kommentierte sein Verteidiger Bernd Vogt. Als Verlobte sah sich die 70-Jährige nicht. Doch habe der Mann „in ganz Grünstadt verbreitet, dass ich seine angehende Frau bin“. Ständig habe er ihre Nähe gesucht. Karte nebst PIN habe sie ihm gegeben, weil er ihr helfen sollte, Geld vor Pfändungen in Sicherheit zu bringen. „Ich hab’ ihre Schulden bezahlt, dann hab’ ich noch eine Morddrohung gekriegt“, sagte hingegen der Angeklagte. Die Frau erzählte, dass der Angeklagte ihr im Heim mit einem Gehstock auf den Kopf geschlagen habe. Die Polizei wurde geholt, und so habe man auch von den Betrügereien erfahren, berichtete ein Polizist. Nachdem sie gemerkt habe, dass ihr Konto leer war, habe sie festgesellt, dass Karte und Zettel mit Nummer, die sie getrennt versteckt hatte, verschwunden waren, so die 70-Jährige. Eine Putzfrau habe ihr erzählt, der Angeklagte sei aus ihrem Zimmer gekommen und habe abgeschlossen. Den Schlüssel habe er wohl aus der Tasche an ihrem Rollator gestohlen. Sie habe ihn gefragt, ob er etwas vom Verschwinden von Karte und Nummer wisse. Er habe geantwortet: „Daran bin ich nicht unschuldig.“ Oberstaatsanwalt Holger Diehl bezeichnete die Angaben des Angeklagten als „schlichtweg schlecht erfundene Geschichte“, auch sei es „schoflig“, Lügen über die Frau zu verbreiten. Der Ankläger forderte drei Jahre Haft. Sein Mandant sei sicher „kein guter Junge“ und „betrugserfahren“, sagte Anwalt Vogt. Das sei aber kein Grund, der Zeugin zu glauben. Er plädierte für Freispruch. Es gebe keinen Grund, dass die Zeugin lügen sollte, fand der Vorsitzende. Dagegen sei an den Angaben des Angeklagten einiges unglaubhaft. „Er hat es immer noch nicht gelernt“, kommentierte Henn die Tatsache, dass der 77-Jährige, der noch unter Bewährung stand, erneut Straftaten begangen hat.