Biedesheim Photovoltaik nur nach Steuererhöhung

Das Biedesheimer Bürgerhaus soll eine Photovoltaikanlage bekommen.
Das Biedesheimer Bürgerhaus soll eine Photovoltaikanlage bekommen.

Überall werden die Ortsgemeinden vom Land Rheinland-Pfalz aufgefordert, die Hebesätze für die Realsteuern zu erhöhen. Denn die Kommunen sollen ihre Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen. Tun sie es nicht, gibt es keine Fördergelder und keine Kredite. Diesem Druck muss sich auch der Biedesheimer Rat beugen, denn es soll investiert werden.

Die Biedesheimer planen, auf das Dach ihres Bürgerhauses eine Photovoltaikanlage zu setzen. Ins Auge gefasst worden ist ein Modell mit einer Leistung von 30 Kilowattpeak und einem Speicher, der 10,4 Kilowattstunden puffern kann. Mit dem erzeugten Strom könnten beispielsweise bedarfsgerecht die Kühlschränke in dem oft vermieteten Gebäude betrieben werden und auch die Warmwasserbereitung für die angrenzende Kindertagesstätte „Mäusenest“.

Wie Bürgermeister Holger Pradella bei der Ratssitzung am Donnerstagabend ausführte, gab es in der Dusche der Kita Probleme. „Weil sie nur genutzt wird, um mal dreckige Schuhe abzuspülen oder den Putzeimer zu füllen, ist in den Leitungen eine hohe Anzahl von Legionellen festgestellt worden“, berichtete er. Genauso sehe es in der Dusche im Sportlerheim aus. Um diese Bakterien abzutöten, müsse das Wasser auf hohe Temperaturen gebracht werden. Vor dem Hintergrund der seltenen Nutzung der Dusche sei im Kindergarten deshalb ein Durchlauferhitzer installiert worden. Im Clubhaus des FCB habe man das auch vor.

Ist der Speicher nicht zu klein?

Sven Anspach fragte, weshalb nur ein 10-Kilowatt-Speicher für die Photovoltaikanlage geplant sei. „Das richtet sich nach dem durchschnittlichen Jahresverbrauch im Bürgerhaus“, erläuterte Pradella. 2020 und 2021 lag dieser jeweils um 14.000, davor so um die 17.000 bis 18.000 Kilowattstunden. Ulrich Kühlwein erinnerte daran, dass in den vergangenen beiden Jahren aufgrund der Corona-Pandemie weniger Veranstaltungen in dem Dorfgemeinschaftshaus stattgefunden hätten. Außerdem seien Durchlauferhitzer Stromfresser, „da steigt der jährliche Verbrauch locker auf vielleicht 25.000 Kilowattstunden“. Kühlwein hält das Konzept „für fraglich“. Anspach wollte wissen, ob der Speicher modular aufgebaut sei und sich somit ohne großen Aufwand erweitern lasse. Pradella sagte, dass er wohl aus zwei Teilen bestehe.

Insgesamt zeigte er sich offen für Ratschläge von den beiden Ratsmitgliedern, die aufgrund ihrer Berufe Fachleute sind, und meinte, über die Details könne man noch diskutieren. Die Photovoltaikanlage an sich sei aber eine gute Investition in die Zukunft, „denn zum 1. Januar steigt der Strompreis für uns um 40 Prozent“. Der Firma Sysplatec aus Altleiningen wurde der Zuschlag für Lieferung und Montage der Anlage für 56.464 Euro gegeben. Am 29. September war der Ortsgemeinde dafür ein Kreditrahmen in Höhe von 59.756 Euro genehmigt worden. Allerdings stellt die bei der Verwaltung des Donnersbergkreises angesiedelte Kommunalaufsicht eine Bedingung: Der Rat der Gemeinde, deren Haushalt nicht ausgeglichen und deshalb nicht genehmigt ist, muss den Hebesatz der Grundsteuer B auf 500 Prozent erhöhen.

Olczak: Das ist Erpressung

Beigeordnete Anita Olczak schüttelte den Kopf: „Das ist Erpressung. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt in Biedesheim bei 16 Euro, während sie im Landesdurchschnitt 347 Euro beträgt.“ Dem Bürgermeister ist schleierhaft, wie man die Kommunen zur Anhebung der Grundsteuern zwingen kann, bevor die Auswirkungen der Neubewertung von Immobilien bei der Grundsteuerreform klar sind. Grundsätzlich sei die finanzielle Ausstattung der Städte und Gemeinden mangelhaft, wie ja auch dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs zu entnehmen sei.

Darin werde angemahnt, dass der Gesetzgeber bei der Verteilung von Geldern eine „aufgaben- und bedarfsorientierte Betrachtung“ zugrundelegen solle. So hätten sich beispielsweise die Ausgaben für die Kita seit seinem Amtsantritt 2009 verdoppelt, „aber wir kriegen deshalb nicht mehr Zuweisungen“, so Pradella. Mehrheitlich beugte sich der Gemeinderat dann jedoch der Anordnung und setzte den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 500 Prozent.

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