Donnersbergkreis Onkologin darf vorerst weiter behandeln

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Rund 300 Krebspatienten können vorerst aufatmen: Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass die Fachärztin für Innere Medizin Britta Schäfer ihre Kassenpatienten am Westpfalz-Klinikum weiterhin ambulant behandeln darf. Eine onkologische Schwerpunktpraxis hatte der Ermächtigung widersprochen, weshalb die Erlaubnis bis zur endgültigen Entscheidung des Zulassungsausschusses für Ärzte ruhen sollte.

Viele Tumorpatienten, die bis dato von der Oberärztin im Klinikum behandelt wurden, waren nach der Nachricht verunsichert und auch für das Westpfalz-Klinikum kam die Entscheidung „aus heiterem Himmel“, wie Geschäftsführer Peter Förster erklärte. Britta Schäfer stellte deshalb einen Antrag auf „sofortige Vollziehung des Beschlusses des Zulassungsausschusses“ beim Sozialgericht in Mainz, das jetzt entschied: Sie darf weiter behandeln, bis die endgültige Entscheidung des Zulassungsausschusses fällt. Er tagt am 16. Dezember. Die „sofortige Vollziehung“ geht darauf zurück, dass der Zulassungsausschuss die Fachärztin für Innere Medizin mit Schwerpunkt Hämatologie und internistische Onkologie erst im Oktober 2014 ermächtigt hatte, diese medizinischen Leistungen in Fortführung ihres Amtsvorgängers am Klinikum weiterhin zu leisten. Darauf berief sich Schäfer. Das Mainzer Sozialgericht sah ein öffentliches Interesse gegeben. Es sei dadurch gegeben, dass die Versorgung der Patienten aufrechterhalten bleibt. Das Sozialgericht urteilte, die behandelten Personen seien in einem kontinuierlichen Prozess auf ihre ärztliche Betreuung angewiesen. Vielen sei das Aufsuchen einer niedergelassenen Praxis nicht zuzumuten. Auch duldeten die Behandlungen teilweise keinen Aufschub. Laut Verfassung, Artikel 2 des Grundgesetzes, sei die Gesundheit ein solch hohes Gut, dass andere, ebenfalls berechtigte Interessen zurückstehen müssten. Die Entscheidung des Zulassungsausschusses werde durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung nicht vorweggenommen. Die Schwerpunktpraxis hatte zwar eingewendet, dass sie in weniger als 24 Stunden die Versorgung der Patienten von Britta Schäfer ebenfalls sicherstellen könnte. Doch dafür habe die Gemeinschaftspraxis „gar keine Ermächtigung“, weil der Antrag eines zusätzlichen Kollegen vom Ausschuss abgelehnt wurde. Die Ermächtigung werde nun „im Wege eines gerichtlichen Verfahrens geltend gemacht“. Daraus wiederum folgert das Sozialgericht, dass die Patientenversorgung im Falle des Ruhens der Ermächtigung von Schäfer nicht gewährleistet sei. Hartmut Link, Chefarzt der Onkologie am Westpfalz-Klinikum, begrüßte die Entscheidung des Sozialgerichts und sagte, die Tumorpatienten „haben Vertrauen zu uns“. Zwischen ihnen und ihren Ärzten bestehe ein intensives Vertrauensverhältnis, es seien heikle und lebenswichtige Fragen zu besprechen: „Das ist ja kein Schnupfen, den wir hier behandeln.“ Deshalb sollte der Patient die Möglichkeit haben, den Arzt seines Vertrauens auszuwählen und zu behalten. Die Patienten benötigten eine „schnelle und gute Versorgung“, betonte Link die Schwere der Erkrankung. (ita)

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