Dreisen
Offene Tore im Wildschutzzaun direkt an der Autobahn – Sicherheitslücke oder gewollt?
Sie war vor ziemlich genau einem Jahr schon einmal Thema in der RHEINPFALZ: Die Frage, warum eigentlich zwei Tore in den Autobahn-Begrenzungszäunen beidseits der A63 zwischen Dreisen und der Siedlung Bannholz offenstehen. Damals hatten uns Dreiser Bürger, die dort mit ihren Hunden, aber auch mit kleinen Kindern, spazieren gingen, auf die Gefahrenstelle aufmerksam gemacht. Ihrer Beobachtung nach waren es Mitarbeiter einer Autobahnmeisterei, die die Tore wiederholt als Durchfahrmöglichkeit genutzt und anschließend nicht wieder geschlossen hatten. Die Antwort behördlicherseits und sinngemäß: Eigentlich müssten sie zu sein. Das waren sie aber mal nicht. Jetzt stehen sie wieder offen. Die Frage lautet nach wie vor: Warum?
Bei den Zäunen entlang deutscher Autobahnen handelt es sich um sogenannte Wildschutzzäune. Ihr Zweck ist es, Wildtiere wie Rehe und Wildschweine daran zu hindern, auf die Fahrbahn zu gelangen – eine Maßnahme zur Vermeidung von Unfällen, die oft tödlich enden. Außerdem sollen auch Menschen und Haustiere vom Betreten der Autobahn abgehalten werden. Die Tore in den Zäunen sind für Wartungsarbeiten gedacht. In den geltenden Wildschutzzaun-Richtlinien ist die Vorgabe enthalten, dass sie grundsätzlich geschlossen sein müssen.
Die Situation ist bekannt und beabsichtigt
Wir haben die aktuelle Situation zum Anlass genommen, bei der Autobahn GmbH des Bundes nochmals nachzufragen. Die Antwort überrascht. Dass die Tore offenstehen, ist offenbar bekannt und gewollt. Beide Zufahrten müssten im Winterdienst von der Autobahnmeisterei Gau-Bickelheim genutzt werden, teilt Stephanie Kühr-Gilles von der Stabsstelle Unternehmenskommunikation mit. Ein dauerhaftes Verschließen der Toranlagen könne aus Gründen der Arbeitssicherheit nicht gewährleistet werden.
Zwar sei in den Wildschutzzaun-Richtlinien die Vorgabe, Tore in den Zäunen grundsätzlich geschlossen zu halten, tatsächlich vorhanden, die Richtlinien enthielten aber auch die Möglichkeit, in begründeten Fällen vor Wildwechsel stattdessen Gitterroste zu installieren. Genau das plane die Autobahn GmbH aktuell im Bereich beider Betriebszufahrten auf die A63. Diese Weideroste könnten von Schalenwild, also neben Reh-, Rot- und Damwild auch Wildschweinen und andere Huftiere, nicht überquert werden.
Warnschilder, um Haftung auszuschließen
Um die Zeit bis zum Einbau der Roste zu überbrücken, habe die Autobahn GmbH in beide Fahrtrichtungen Wildwechsel-Warnschilder installiert. Damit werde sichergestellt, dass im Fall eines Wildunfalles kein Haftungsanspruch gegenüber der Autobahngesellschaft bestehe. Zudem sei der Wildschutzzaun in unmittelbarer Nähe der Betriebszufahrten, nämlich bei der nur rund 300 Meter entfernten Anschlussstelle Göllheim ohnehin unterbrochen.
