Dreisen RHEINPFALZ Plus Artikel Offene Autobahntore: Bei Wildunfall übernimmt Bund keine Haftung

Das Autobahntor bei Dreisen: Jetzt ist es wieder zu – fürs Erste.
Das Autobahntor bei Dreisen: Jetzt ist es wieder zu – fürs Erste.

Anfang Januar standen die Tore im Schutzzaun an der A63 weit offen. Jetzt sind sie wieder zu. Damit reagiert der Bund aber nicht etwa auf die Wildunfall-Gefahr.

Zwischen Dreisen und der Siedlung Bannholz verläuft entlang der A63 ein Wildschutzzaun – eigentlich eine Maßnahme, die verhindern soll, dass Tiere wie Rehe oder Wildschweine auf die Fahrbahn gelangen. Über längere Zeitabschnitte im Winter sind jedoch zwei große Tore darin geöffnet. Spaziergänger aus dem Ort hatten diesen Umstand bereits mehrfach kritisiert und sich mit der Bitte um Klärung an die Redaktion gewandt.

Schon vor gut einem Jahr waren wir der Sache nachgegangen, hatten aber seitens der zuständigen Behörden keine befriedigende Antwort bekommen. Auf eine weitere Nachfrage Anfang Januar erklärte die Autobahn GmbH des Bundes, dass die Tore bewusst offengehalten würden, um dem Winterdienst einen schnelleren Zugang zur Strecke zu ermöglichen. Ein Schließen der Tore nach jeder Nutzung sei „aus Gründen der Arbeitssicherheit“ nicht vorgesehen. Als dauerhafte Lösung wurden sogenannte Weideroste angekündigt – eine Unterbrechung im Fahrbahnbelag, die für Schalenwild unüberwindbar ist, für Wartungsfahrzeuge aber passierbar. Eingebaut wurden diese Roste bis heute nicht, vorübergehend wurden lediglich in beiden Fahrtrichtungen Wildwechsel-Warnschilder aufgestellt.

Hat der Kommentar was bewegt?

Nach dem entsprechenden Bericht samt kritischem Kommentar, in dem es um die Frage ging, ob es genügt, bei einer Gefahrenstelle lediglich ein Schild aufzustellen, das möglicherweise von den meisten Verkehrsteilnehmern ohnehin übersehen wird, zeigte sich Tage später plötzlich ein anderes Bild: Beide Tore waren geschlossen. Sollten wir mit unserer Berichterstattung womöglich einen Sinneswandel angestoßen haben?

So sah es Anfang Januar aus: Das Tor stand sperrangelweit offen.
So sah es Anfang Januar aus: Das Tor stand sperrangelweit offen.

Die Hoffnung, dass dies auf eine dauerhafte Änderung hindeuten könnte, währte jedoch nur kurz. Auf erneute Nachfrage erklärte die Autobahn GmbH, dass die Tore immer dann verschlossen würden, wenn kein oder nur vorbeugender Winterdienst nötig sei. Mit anderen Worten: Sobald für längere Zeit Schnee- und Eisglätte zu erwarten ist, werden sie wieder geöffnet. Aktuell, vor Einbau der geplanten Weideroste, bedeutet das: In diesen Phasen gibt es keine bauliche Barriere, die Tiere vom Betreten der Fahrbahn abhalten würde.

Warnschilder genügen für Haftungsausschluss

Dass es in der Umgebung sowohl Rehe als auch Wildschweine gibt, gilt als sicher. Sollte es also tatsächlich zu Wildunfällen kommen, haben die Beteiligten auf ganzer Linie Pech: Sie müssen nicht nur erhebliche Folgen tragen, sie bleiben außerdem noch auf ihren Schäden sitzen. Denn einen Schadenersatz vom Bund können sie nicht erwarten: Die aufgestellten Warnschilder genügen aus Sicht des Gesetzgebers als Maßnahme, um alle Haftungsansprüche auszuschließen. Wann die versprochenen Weideroste eingebaut werden, ließ die Autobahn GmbH weiterhin offen.

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