Donnersbergkreis „O-bis-O-Regel“ ist das A und O
Der Winter wird kommen. Vielleicht schon bald. Vorboten tauchten ja bereits am Sonntag im Donnersbergkreis auf. Die Räumfahrzeuge der Masterstraßenmeisterei in Erbes-Büdesheim sowie der Standpunkte Rockenhausen und Worms stehen jedenfalls bereit. Die Salzhallen und Silos sind gefüllt. Doch wenn der Schnee fällt, sei auch der Autofahrer gefordert, betont Ulf Gerth, der Leiter der Straßenmeisterei.
Am vergangenen Wochenende waren die Räum- und Streufahrzeuge bereits im ersten Einsatz. „Es hat sich aber alles noch im Rahmen gehalten. Bis zum frühen Mittag war in Höhenlagen um den Donnersbergkreis der Schnee schon wieder weg“, erzählt Gerth. Die Straßenmeistereien seien bereits voll für den Winterdienst eingestellt. „Jeden Morgen fahren wir schon unsere Kontrolltouren. Gerade Busstrecken, die Zufahrtswege zu den Krankenhäusern und Schulen werden schon ab 1.30 Uhr speziell von Mitarbeitern abgefahren. Dort wird geschaut, wie der Zustand der Straßen ist“, erzählt der Leiter. Der Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei Erbes-Büdesheim umfasst ein Straßennetz von insgesamt 324 Kilometern. Davon 30 Kilometer Bundesstraßen, 185 Kilometer Landesstraßen und 109 Kilometer Kreisstraßen. Im Salzlager befinden sich 1950 Tonnen Streusalz und 148.000 Liter Sole, verteilt auf den Hauptsitz in Erbes-Büdesheim sowie die Stützpunkte Alzey und Alsenz. Für den größten Teil des Donnersbergkreises ist die Straßenmeisterei Rockenhausen zuständig. Nachts wird es in den Gebieten rund um den Donnersberg schon knackig kalt. „Insgesamt fahren die Männer vom Standort Rockenhausen neun Touren“, erzählt Gerth. Das Zellertal wird von den Kräften der Straßenmeisterei Worms bedient. In Erbes-Büdesheim, wo alle Fäden der Schneeräumer im Ernstfall zusammenlaufen, stehen aktuell fünf rappelvolle Silos mit Streusalz. „Die Bestände werden immer wieder rechtzeitig aufgefüllt“, betont Gerth, der erzählt: „Sobald 20 Prozent des Salzes verbraucht wird, fordern wir Nachschub an.“ Der Leiter der Straßenmeisterei Erbes-Büdesheim macht klar, dass gerade der Donnersbergkreis ein kniffliger Fall ist. „Hier kann man im Voraus nie genau abschätzen, wann es richtig losgeht. Vorhersagen sind bei Gebieten mit Höhenlagen knapp über 500 bis 600 Meter immer schwer zu treffen“, betont Gerth, der deshalb auch sagt: „Die Autofahrer haben schon eine große Eigenverantwortung.“ Das heißt: Jeder Autofahrer sollte seine Hausaufgaben gemacht haben, wenn der Winter kommt. Und was wäre das? „Ganz klar: Die Winterreifen sollten aufgezogen sein“, so Gerth. Laut der „O-bis-O-Regel“, die auch der ADAC empfiehl, sollten die Halter ihre Fahrzeuge von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern mit Winterreifen ausstatten. Eine gesetzliche Regelung für einen bestimmten Zeitpunkt, zu dem die Winterausrüstung montiert sein muss, gibt es nicht. Generell vorgeschrieben ist nur, dass bei Glatteis, Schneematsch, Schneeglätte oder vergleichbaren winterlichen Verhältnisse die Winterreifen am Wagen angebracht sein müssen. Wer auf verschneiter oder vereister Straße mit Sommerreifen fährt und erwischt wird, zahlt ein Bußgeld von 60 Euro. Bei Behinderung des Verkehrs werden sogar 80 Euro fällig. Außerdem muss mit einem Eintrag von einem Punkt in Flensburg gerechnet werden. Zudem kann der Versicherungsschutz bei der Kaskoversicherung wegen Fahrlässigkeit gefährdet sein. Ulf Gerth rät außerdem weiter: „Die Autofahrer sollten bei winterlichen Verhältnisse mehr Zeit einplanen. Stress ist in diesen Situationen gar nicht gut. Alle sollen ja auch im Winter gut an ihr Ziel kommen.“