Donnersbergkreis Neuer Wohnraum und ein Aldi

Blick auf das künftige Baugebiet Süd X. Es liegt zwischen Süd IX (links) und der Kerzenheimer Straße, über die es angebunden wir
Blick auf das künftige Baugebiet Süd X. Es liegt zwischen Süd IX (links) und der Kerzenheimer Straße, über die es angebunden wird.
Gibt es neue Bauplätze?

Ja. 55 Bauplätze sieht der Bebauungsplan „Süd X“ vor, den der Gemeinderat jetzt beschlossen hat. Laut Ortsbürgermeister Dieter Hartmüller gibt es bereits 17 Bewerbungen. Vorgesehen sind ein Spielplatz, eine Elektrotankstelle und ein Parkplatz. Verkehrstechnisch wird das Gebiet über eine neue Zufahrt an die Kerzenheimer Straße angebunden. Was tut sich beim Gewerbe? Das Industriegebiet „Am Niederbusch“ soll für Interessenten attraktiver werden. Geplant ist, die Nutzungsmöglichkeiten der Grundstücke den heutigen Bedürfnissen anzupassen. Ausgleichsflächen, die den ursprünglichen Bebauungsplan gliederten, sollen darum aus der Planung herausgenommen werden. Die überarbeitete Planung übernimmt das Büro WSW aus Kaiserslautern. Veranschlagte Kosten: knapp 10.000 Euro. Auch am Einkaufsstandort Göllheim tut sich etwas. Eine Aldi-Filiale wird sich hier ansiedeln. Entstehen wird sie bei der Feuerwehr im Anschluss an das Einkaufsgebiet an der Dreisener Straße. Die Filiale erhält aus dem Verkehrskreisel heraus eine eigene direkte Zufahrt. Die Kosten für die Planung durch das Büro Schönhofen trägt Aldi. Wie sieht’s beim Parkraum aus? Durch Umbauten und Umnutzungen entstehen zunehmend neue Wohnungen – und schaffen gleichzeitig neue Parkplatzprobleme. Göllheim begegnet diesem Problem mit einer Stellplatzsatzung. Sie gilt für neu entstehende Wohnungen. Geregelt wird der pro Wohnung vorgeschriebene Bedarf an Stellplätzen gestaffelt nach Größe und Nutzung der Wohnungen. Wenn die Herstellung von Stellplätzen „nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten“ möglich ist, kann die Verpflichtung durch einen Ablösebetrag an die Gemeinde erfüllt werden. Bedingung: Die eingegangenen Gelder muss die Gemeinde für die Verbesserung der Parksituation einsetzen. Den Ablösebeträgen legt die Ortsgemeinde Göllheim die Bodenrichtwerte zugrunde. Und untergliedert die Ortslage entsprechend in drei Zonen. 5000 Euro beträgt die Ablöse in „Zone 1“, in „Zone 2“ sind es 5100 Euro und in „Zone 3“ 6000 Euro. Doris Hartelt (Grüne) warf im Rat die Frage auf, ob die Erhebung von Ablösebeträgen nicht kon-traproduktiv sei. Schließlich seien Umbauten und Umnutzungen ausdrücklich gewünscht. Ortschef Hartmüller verwies auf Mieteinnahmen, die mit den zusätzlichen Wohnungen erzielt würden. Zudem sei es die Allgemeinheit, die die öffentlichen Parkmöglichkeiten bezahle. Der Rat beschloss die Ablösesatzung einstimmig. Was ist mit dem Kleingartengebiet? Für das Kleingartengebiet „Vor dem Weinberg“ soll ein Bebauungsplan „Struktur reinbringen“, sagte Dieter Hartmüller. Mit einheitlichen Festsetzungen und Vorgaben will man so den Wildwuchs eindämmen. Besonderes Augenmerk legt die Gemeinde hier auf die Wasserversorgung des Gebietes und den Wegeausbau. Für den „Wiesbach“ ist ein Gewässerrandstreifen vorgesehen. Auch hier übernimmt das Kaiserslauterer Büro WSW die Planung, Kosten: rund 18.000 Euro. Sie gehen zu Lasten der Gemeinde.

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