Obermoschel Neuer Vorstoß für Tempo-30-Zone

Lärmbelästigung durch Autoverkehr ist in Obermoschel seit langem ein Thema.
Lärmbelästigung durch Autoverkehr ist in Obermoschel seit langem ein Thema.

Mit dem derzeitigen Zustand will sich die Stadtspitze nicht abfinden. Sie fordert nach wie vor eine Geschwindigkeitsbegrenzung im gesamten Stadtgebiet und verweist auf andere Gemeinden, in denen das funktioniert.

Aufgegriffen wurde jetzt vom Stadtrat zum wiederholten Male das Thema 30-Kilometer-Zone im gesamten Stadtgebiet, nachdem es beim Ordnungsamt der Verwaltung seit Monaten „vor sich hin dümpelt“, wie es Stadtchef Ralf Beisiegel in der Sitzung beschrieb.

Im Frühjahr hatte der Stadtrat in großer Übereinstimmung der beiden dort vertretenen Wählergruppen Beisiegel und Ruppert die Ausweisung einer solchen Zone im gesamten Stadtgebiet gefordert, nachdem es immer wieder Anwohnerbeschwerden wegen zu schnellen Fahrens gegeben hatte. Vor allen Dingen haben die Bewohner an der Bundesstraße 420, der Landesstraße 379 sowie der Kreisstraße 20 zu leiden. Die Stadt hätte gerne , dass diese Straßen in die 30-Kilometer-Zone einbezogen werden, auch um einen Schilderwald zu verhindern, so Beisiegel.

Schon etliche Beschwerden

Fest stehe auch, so Beisiegel und Ruppert unisono, dass von vielen Verkehrsteilnehmern zu schnell gefahren werde. Die lange gerade Strecke der B 420 von Unkenbach wie auch von Niedermoschel kommend ebenso wie bei der L379 aus Sitters und vom Dreiweiherhof verleite dazu. Für die Anlieger berge das Gefahren und vor allen Dingen eine hohe Lärmbelastung, so Beisiegel. Es gab deshalb schon mehrfach Beschwerden. Diese waren auch im Frühjahr Auslöser dafür, die Ausweisung einer 30-Kilometer-Zone zu fordern.

Beisiegel sagte damals schon, wenn es nach ihm ginge, wäre diese Zone schon lange angeordnet worden, auch unter Einbeziehung der klassifizierten Straßen. Gemeinsam mit dem Beigeordnetem Hans Ruppert verwies er auf Beispiele in Gemeinden, in denen das umgesetzt wurde, wie Fürfeld (VG Bad Kreuznach-Land), Wonsheim (VG Wöllstein) oder auf Altenbamberg (VG Bad Kreuznach-Land), wie auch auf Bad Kreuznach. In diesen Gemeinden sei innerorts eine 30-Kilometer-Zone oder wenigstens eine 30-Km-Geschwindigkeitsbegrenzungen auf klassifizierten Straßen angeordnet worden.

Die Verwaltung hatte bereits Anfang des Jahres auf einen engen rechtlichen Rahmen in der Straßenverkehrsordnung für die Ausweisung eine Tempo-30-Zone verwiesen. Der Stadtrat fasste auf Antrag des Stadtbürgermeisters am Freitagabend nochmals den Beschluss, die Anordnung der 30-Kilometer-Zone für alle nicht qualifizierten Straßen in Obermoschel zu beantragen. Ratsmitglied Gerhard Dindorf sah als einziger keinen Sinn darin. Er argumentierte, dass die Lärmbelästigung dadurch sogar steige, wie die Erfahrungen von Anliegern in Bad Kreuznach zeige. Bei einer Gegenstimme von Dindorf und einer Enthaltung schloss sich der Stadtrat dem Vorschlag des Stadtbürgermeisters an.

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