KIRCHHEIMBOLANDEN „Nein“ zu Sitzungsstreaming: Bock kritisiert Rückfall in „Hinterzimmer-Zeiten“
Einen entsprechenden Antrag der AfD-Fraktion, ein solches Livestreaming zu ermöglichen, hat der Kreistag auf seiner jüngsten Sitzung klar abgelehnt. „Das Ziel des Landesgesetzes zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene war, die politischen Entscheidungen für die BürgerInnen transparenter zu machen. Deswegen gilt heute der Grundsatz, dass alle Sitzungen öffentlich zu sein haben, wenn dem nicht wichtige Gründe entgegenstehen“, hält Bock dem entgegen. In seiner Stellungnahme bezweifelt er auch die Kosten von 5000 Euro, mit denen Landrat Rainer Guth im Kreistag den Aufwand pro Sitzung beziffert hatte.
„Recht auf umfassende Information“
„Selbstverständlich“, so Bock, „hat die Öffentlichkeit ein Recht auf umfassende Informationen.“ Dazu gehörten nicht nur Online-Bekanntmachungen, sondern eben auch das Streamen von Sitzungen, in denen Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungsprozessen teilhaben könnten. Viele interessierten sich beispielsweise für die Entstehung einer „Abfallsatzung und Gebührensatzung des Donnersbergkreises“ und ähnliche, die Menschen im Kreis unmittelbar betreffende Themen.
„Richtig interessant“ werde es, wenn sich ein kommunales Gremium für Video-Sitzungen entscheide, dafür von den Bürgerinnen und Bürgern aber Präsenz im Kreishaus verlangt. „Das geht in Zeiten, in denen sich die Kommunalpolitik auf ein Schutzbedürfnis für die Mitglieder eines Gremiums beruft, überhaupt nicht.“ Bürger hätten genau das gleiche Schutzbedürfnis wie Kommunalpolitiker. „Deshalb gilt hier: Wenn schon online, dann für alle!“