Donnersbergkreis Nach Schüssen im Hit-Markt: Vier Jahre und sechs Monate Freiheitsentzug für Angeklagten

Weil der Angeklagte im Hit-Markt in Kirchheimbolanden mehrere Schüsse abgegeben hatte, musste das Gebäude am 10. Oktober 2019 ge
Weil der Angeklagte im Hit-Markt in Kirchheimbolanden mehrere Schüsse abgegeben hatte, musste das Gebäude am 10. Oktober 2019 geräumt werden.

Aus dem Gerichtssaal: Vier Jahre und sechs Monate Freiheitsentzug kommen auf den 37-Jährigen aus dem Westkreis zu, der am 11. Oktober 2019 im Hit-Markt in Kirchheimbolanden mit einer Schreckschusspistole Personal bedroht und auch mehrere Schüsse abgegeben hatte.

Es ging gestern vor dem Schwurgericht in Kaiserslautern nicht mehr darum, ob der Angeklagte auch der Täter war, der am 11. Oktober 2019 im Hit-Markt in Kirchheimbolanden mit einer Schreckschusspistole Mitarbeiter bedroht hatte, Alkohol stahl und auch mehrere Schüsse abfeuerte, sondern lediglich um die Bemessung des Strafmaßes. Insgesamt wurden dem 37-Jährigen aus dem westlichen Donnersbergkreis fünf Taten zur Last gelegt, die an drei verschiedenen Terminen verübt wurden. Aus der Bemessung der Haftzeiten für die einzelnen Verbrechen bildete das Gericht dann die Gesamtstrafe, von welcher der Angeklagte zwei Jahre in einer Entzugsklinik verbringen wird.

„Sie sind glimpflich davon gekommen, wenn man bedenkt, dass sie eine Waffe eingesetzt haben, seien Sie froh, dass sie nicht an- oder gar erschossen wurden“, gab der Richter nach der Urteilsverkündung dem geständigen Angeklagten mit auf den Weg.

Feuer in Wohnung der Mutter gelegt

Der Mann hatte im Februar 2019 in mehreren Anrufen bei der Polizei zunächst wüste Beschimpfungen losgelassen, die Beamten auch bei weiteren Gelegenheiten immer wieder beispielsweise als „Nazis“ bezeichnet. Da er in dieser Nacht damit drohte, sich und andere zu verletzen oder gar zu töten, wurde er erstmals von der Polizei überwältigt und damals in eine Klinik gebracht. Anfang September hatte der Angeklagte dann den nächsten Ausraster, demolierte die Wohnung seiner Mutter, beleidigte herbeigerufene Polizisten und versuchte überdies, das Haus in Brand zu setzen. Ein Tatbestand der für die Staatsanwaltschaft besonders schwer wog, wie im Plädoyer betont wurde.

Schweren Raub beging der Mann dann bei dem Vorfall im Hit-Markt am 11. Oktober, genau einen Tag nachdem er aus einer psychiatrischen Einrichtung entlassen worden war.

Sechs Zeugen, allesamt Polizisten, waren geladen, um die Tathergänge zu bestätigen, was sie auch mit recht eindrucksvollen Worten taten. Besonders die Aussage einer Beamtin, die dem Mann die Waffe entreißen konnte, unterstrich, mit welchen Aggressionen der 37-Jährige bei allen Vorfällen vorgegangen war.

Während aus der Verlesung der Aussagen der Mitarbeiter des Hit-Markts klar hervorging, dass diese mit der Schreckschusspistole bedroht worden waren, konnte keiner der befragten Polizisten bestätigen, dass der Angeklagte die Waffe direkt auf sie gerichtet hatte. Die Polizistin beschrieb, dass der Täter mit den Armen gewedelt hat. Übereinstimmend bestätigten mehrere Beamte, dass er bei den drei Vorgängen immer wieder die Aufforderung „Erschießt mich doch!“ geäußert hatte.

Der Angeklagte, der im Alter von zwölf Jahren nach Deutschland kam, geriet nach eigener Aussage mit etwa 17 Jahren mit Drogen in Kontakt, hat seitdem in allen Variationen konsumiert, laut seinen Worte in einer kurzen Phase sogar Heroin.

Keine dissoziale Persönlichkeitsstörung

Den Drogenkonsum bestätigte der gerichtlich bestellte Psychiater, der dem Angeklagten allerdings keine dissoziale Persönlichkeitsstörung bescheinigen wollte. Lange verlas der Richter die Werte der Drogen-Gutachten, die nachwiesen, dass neben Marihuana, Koks, Speed und Amphetamine auch Valium und Diazepam vom Angeklagten immer wieder eingenommen worden waren. 2019 kam dann zu all den Drogen ein erheblicher Alkoholkonsum hinzu. So hatte der Mann bei einer Blutprobe, die am Nachmittag nach dem Raub im Hit-Markt genommen wurde, 1,94 Promille im Blut. Das lasse den Schluss zu, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt im Bereich von 2,7 bis drei Promille gewesen sein müsse, attestiert der Psychiater. Das Verhalten des 37-Jährigen sei in jedem Fall verwirrt und verzerrt gewesen, bestätigten die Zeugen.

Eine verminderte Schuldfähigkeit verneinte die Staatsanwaltschaft, die sich darauf berief, dass der Psychiater dem Angeklagten ein gewisses „Reflexionsvermögen“ bescheinigte.

„So wie ich heute bin, kann ich mir mein Verhalten bei den Taten erklären“, sagte der Angeklagte, der bereits zu Prozessbeginn eingeräumt hat, all das, was ihm vor Gericht vorgeworfen wurde, auch tatsächlich begangen zu haben. Er akzeptierte das Urteil des Landgerichts, das damit auch Rechtskraft erlangt hat.

x