Donnersbergkreis RHEINPFALZ Plus Artikel Lehrerin unterrichtet ohne zweites Staatsexamen: Sieben Schulen betroffen

Eine Lehrerin erläutert den Unterrichtsstoff an der Tafel. Im aktuellen Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft bei einer im Donne
Eine Lehrerin erläutert den Unterrichtsstoff an der Tafel. Im aktuellen Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft bei einer im Donnersbergkreis eingesetzten Lehrkraft.

Der bislang bekannte Fall aus dem Donnersbergkreis ist nur die Spitze des Eisbergs: Die Frau unterrichtete als Lehrerin laut ADD an sieben Schulen in Rheinland-Pfalz.

Der Fall einer Lehrerin aus dem Donnersbergkreis, gegen die wegen mutmaßlich gefälschter Qualifikationsnachweise ermittelt wird, geht weiter: Immer wieder erreichen die Redaktion Zuschriften von Eltern, deren Kinder von der Frau unterrichtet wurden – offenbar ohne das vorgeschriebene zweite Staatsexamen. Das soll sie mit gefälschten Dokumenten vorgetäuscht haben. Mittlerweile ist auch ihr Name bekannt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrugs.

Und es gibt neue Details: Die Frau hat noch an weiteren Schulen unterrichtet. Das Gymnasium Weierhof in Bolanden war offensichtlich nur ihre letzte Schule, davor arbeitete sie an sechs weiteren Bildungseinrichtungen in ganz Rheinland-Pfalz. Herausgekommen ist das durch die E-Mail einer Mutter an unsere Redaktion: Die Frau schrieb an die RHEINPFALZ, dass die Lehrerin im Jahr 2021 an der Grundschule Göllheim tätig war.

Schulen bekommen keine Zeugnisse

Heike Keller, Leiterin der Grundschule in Göllheim, bestätigte im RHEINPFALZ-Gespräch, dass die betreffende Lehrerin zeitweise an ihrer Schule unterrichtete. Keller betonte, dass Schulleitungen keine Zeugnisse oder beruflichen Unterlagen von neuen Lehrkräften erhalten – die Zuweisung erfolgt ausschließlich über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), die auch die Verträge macht. Angaben zu vorherigen Einsatzorten der Lehrkräfte liegen den Schulen daher nicht vor.

Die betreffende Lehrerin sei nur kurze Zeit an der Göllheimer Grundschule gewesen und habe sich engagiert eingebracht. Teil-Personalakten würden aus Datenschutzgründen fünf Jahre nach dem Ausscheiden einer Lehrkraft vernichtet. Keller stellte klar, dass man sich auf die Schulaufsichtsbehörde verlasse und eingereichte Urkunden nicht selbst überprüfe. Grundsätzlich sei die Zusammenarbeit mit der ADD sehr gut.

ADD bestätigt Tätigkeit an sieben Schulen

Nachdem sich die ADD noch im Dezember nicht zu dem Fall äußern wollte, hat sie nun auf RHEINPFALZ-Nachfrage bestätigt: „Die Lehrkraft war zu dem Zeitpunkt an der Grundschule in Göllheim im Rahmen eines Vertretungsvertrages tätig.“ Und dann wird klar, das war nur die Spitze des Eisberg. Denn: „Sie war an drei Schulen im Donnersbergkreis tätig sowie an vier weiteren Schulen in den Landkreisen Kaiserslautern, Alzey-Worms und Mainz-Bingen“, schreibt die Pressestelle in einer weiteren E-Mail auf Nachfrage. Welche Einrichtungen das waren, wollte die ADD nicht mitteilen.

Die ADD hatte zunächst auf den privaten Schulträger am Gymnasium Weierhof verwiesen und wollte sich gar nicht zu dem Fall äußern. Allerdings: Nach dem rheinland-pfälzischen Privatschulgesetz (§23) dürfen Privatschulen Lehrkräfte nur mit einer Beschäftigungsgenehmigung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion einsetzen. Dort steht wörtlich geschrieben: „Ersatzschulen bedürfen für die Beschäftigung ihrer Lehrkräfte der Genehmigung der zuständigen Schulbehörde.“

Nur drei ähnliche Fälle seit 2002

Die ADD erklärte nun, dass Bewerber im Einstellungsverfahren ihre Examenszeugnisse im Original oder in amtlich beziehungsweise notariell beglaubigter Form vorlegen müssen. Da rund 80 bis 90 Prozent der Bewerberinnen und Bewerber ihr zweites Staatsexamen in Rheinland-Pfalz ablegen, liegen viele der relevanten Daten bereits durch den absolvierten Vorbereitungsdienst vor. Die Unterlagen werden durch die zuständigen Mitarbeiter sorgfältig anhand von Merkmalen wie Papier, Unterschrift, Dienstsiegel und Logo geprüft. Bei Zweifeln wird umgehend das jeweilige Landesprüfungsamt kontaktiert, um den Sachverhalt zu klären.

Und da liegt nun der Knackpunkt: Offenbar waren die gefälschten Dokumente der Lehrerin so gut, dass sie nicht hinterfragt wurden. Das bestätigt auch die ADD: „Tatsächlich wurden im Rahmen der durch unser Haus vorgenommenen Einstellung die vorgelegten Qualifikationsnachweise in diesem Fall nicht als falsch oder fehlerhaft identifiziert“, heißt es von der Pressestelle. Und weiter: „Seit 2002 gab es im Zuständigkeitsbereich der ADD drei Fälle, in denen falsche Zeugnisse vorgelegt wurden – darunter auch der aktuelle Fall. Angesichts von rund 44.000 Lehrern und Lehrerinnen in Rheinland-Pfalz seien solche Vorkommnisse jedoch eine absolute Ausnahme“, schreibt die ADD.

Lücke im System ermöglicht Täuschung

Fest vorgeschriebene regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen gibt es nicht. Eine erneute Kontrolle der Unterlagen erfolgt nur, wenn konkrete Umstände bekannt werden, die bei einer öffentlichen Schule zur Beendigung des Dienstverhältnisses führen würden. In solchen Fällen kann die ADD die Genehmigung widerrufen; bei bereits beendeter Beschäftigung erlischt sie automatisch.

In dem vorliegenden Fall scheint genau diese Lücke im System gewirkt zu haben: Wenn gefälschte Dokumente echt wirken und keine direkte Überprüfung bei den ausstellenden Hochschulen oder Prüfungsämtern stattfindet, können sowohl private als auch öffentliche Schulen die Echtheit annehmen und die Person an einer Schule unterrichten lassen. Da die Lehrerin bei Schülerinnen und Schülern beliebt war und offenbar keine weiteren Auffälligkeiten zeigte, bestand lange kein Anlass für Kontrollen.

Mögliche Folgen für die Lehrerin

In E-Mails, die die Redaktion erreichen, betonen Eltern, dass das Gymnasium Weierhof in vielen Bereichen gute Arbeit leistet und eher Opfer einer Täuschung sei als Täter. Sie haben Angst, dass die Schule zu Unrecht in die Kritik gerät und fragen vielmehr, warum bestehende staatliche Regularien den Einsatz einer Lehrkraft mit gefälschten Qualifikationen ermöglicht haben.

Neben dem laufenden Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung drohen der Lehrerin ein dauerhafter Ausschluss aus dem Schuldienst, Rückforderungen unrechtmäßig bezogenen Gehalts sowie eine mögliche Geldstrafe. Gerüchte über eine angeblich gefälschte Doktorarbeit bestätigte die Staatsanwaltschaft ausdrücklich nicht. Wann die Ermittlungen abgeschlossen sind, ist weiterhin offen.

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