Donnersbergkreis Kirchheimbolanden: Neue Regeln für Grüngut-Plätze
Neuregelung nimmt viele Einschränkungen zurück - voraussichtlich ab 1. Mai
Den unmittelbaren Anstoß, das Thema zu behandeln, gab ein entsprechender Antrag von SPD, FWG und Grünen (wir berichteten). Das sei ein wichtiges Thema, strich Gerd Fuhrmann (SPD) heraus. „Bei der Diskussion sollte was rüberkommen, was den Bürgern nützt.“ Gefordert hatte das Kreistagsbündnis, wieder unbeschränkten Zugang bei allen Standorten zu ermöglichen, also die begrenzten Öffnungszeiten und die Sperrschranke für Fahrzeuge über zwei Meter Höhe aufzugeben, alle Plätze durch Videokameras und Personaleinsatz zu überwachen und zu kontrollieren. Gewerbetreibende sollten sich mit ihren Fahrzeugen sowie den Ladungen je nach privater oder gewerblicher Herkunft anmelden. Ganz so weit wollte sich die Verwaltung dieser weitgehenden Rückkehr zur alten Praxis nicht öffnen. Umwelt-Abteilungsleiter Hado Reimringer räumte „Fehler im System“ ein. Dass etwa Gartenbaubetriebe auf die Kreisdeponien verwiesen wurden, also ungünstigstenfalls jemand von Unkenbach nach Eisenberg fahren müsse, um sein Grüngut loszuwerden, sei nicht umsetzbar. Reimringer strich aber auch Erfolge heraus. Die drei gesetzten Ziele seien erreicht worden: Ablagerungen von Bauschutt und anderen Fremdstoffen gebe es keine mehr, die Grüngutmengen seien zurückgegangen, ebenso die Anlieferungen von außerhalb des Kreises. Alle Einschränklungen fallen zu lassen, würde aber wieder dazu führen, dass zu jeder Tages- und Nachtzeit Grüngut angeliefert werden könnte, auch mit größeren Fahrzeugen und mit der Gefahr, dass wieder Störstoffe abgeladen würden, heißt es in einer Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag. Videoüberwachung gebe es derzeit auf den Plätzen in Winnweiler, Bolanderhof und Katzenbach. Die Plätze in Steinbach und Hengstbacherhof werden von den Betreibern überwacht und geöffnet oder geschlossen. Generell gebe es bei der Videoüberwachung das Problem, dass Strom- und W-Lan-Anschlüsse fehlten, was Personaleinsatz für Batterie- und Speicherkartenwechsel erforderlich mache. Gleichwohl sollen künftig alle Plätze mit solchen Kameras ausgestattet werden. Für den gewünschten Personaleinsatz zur Kontrolle und Überwachung ergebe sich aber die Möglichkeit, eine Viertelstelle dafür bereitzustellen. Der jetzt beschlossene Verwaltungsvorschlag sieht nun die Öffnung an allen Werkstagen vor, von April bis September von 8 bis 21 Uhr, von Oktober bis März von 8 bis 19 Uhr. Der Schließungstag am Mittwoch soll entfallen. In Steinborn schließen die Plätze jeweils zwei Stunden früher, um Lärmbelästigungen zu vermeiden, wie Reimringer erläuterte. Für gewerbliche Anlieferungen und größere Fahrzeuge stehen zwei Samstage im Monat von 9 bis 13 Uhr zur Verfügung und zusätzlich ein Donnerstag im Monat. Ursprünglich waren vier Tage im Monat angedacht, das sei aber beim Platzbetreiber, der Firma Agrinom, wegen der dann anfallenden Stundenzahl auf Ablehnung gestoßen. Daneben können weiter die Deponien in Eisenberg und Winnweiler angesteuert werden. Außerhalb der Öffnungszeiten seien Ablagerungen auf den Grüngutplätzen unzulässig, so Reimringer. „Insoweit gehen wir nun ein Stück weit zurück auf das System vor dem 1. August“, so Landrat Rainer Guth.