Rockenhausen
Kinderpornografie: Sind der Besitz und Konsum nur ein geistiges Vergehen?
Sichtlich nervös sitzt der Mann aus dem Donnersbergkreis neben seinem Anwalt. Er hat die Hände ineinander gelegt, reibt mit den Daumen unaufhörlich über seine Handrücken. Immer wieder senkt er verschämt den Blick. Über seinen Anwalt lässt er direkt zu Prozessbeginn verkünden, dass er seine Schuld eingesteht.
Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern wirft ihm nämlich vor, im Juni 2019 und im April 2020 Bilder und Videos von einer Plattform heruntergeladen und besessen zu haben, die schwere sexuelle Handlungen an Kindern und Jugendlichen – darunter auch Säuglinge – zeigen.
Kein versehentlicher Download
Rund 250 Bild- und Videodateien hatte die Polizei bei dem Mann auf mehreren Handys und einem Laptop nach einer Durchsuchung seiner Wohnung sichergestellt. Die Daten stammten von einer neuseeländischen Plattform, die zwar zum Verbreiten von Raubkopien verwendet wird, in den entsprechenden Kreisen aber auch dafür bekannt sei, dass dort kinderpornografische Inhalte geteilt würden, versichert ein als Zeuge geladener IT-Forensiker, der an den Ermittlungen beteiligt gewesen war: „Die hatte ich in diesen Zusammenhängen schon mehrfach auf dem Tisch.“
Die Möglichkeit, dass der Angeklagte nur durch einen versehentlichen Klick zu den gewaltverherrlichenden Aufnahmen von Kindern und Jugendlichen gekommen ist, schließt der Fachmann aus. Diese Vermutung sei nach einer Vernehmung durch einen Kollegen aufgekommen, bei der der 44-Jährige angegeben hätte, sich in Sachen IT nicht auszukennen. „Das halte ich für ausgeschlossen“, erklärte der Spezialist. Er habe den Pfad bis zum Download dokumentiert; bis Bilder und Videos auf dem Rechner landeten, benötige es mehrere Klicks.
Das Warum bleibt unbekannt
Zu dem Warum allerdings schweigt der Mann. Über welchen Zeitraum er sich auf der Daten-Plattform getummelt habe, daran könne er sich nicht mehr erinnern. Etwas mehr Einblick erhalten Richter Lukas Tschoepke und die beiden Schöffen in die Lebensumstände des Mannes. Er gilt als sozial gefestigt, habe selbst Familie, die weiterhin hinter ihm stehe, auch beruflich stehe er fest im Leben.
Deutlich wird hingegen: Ihm ist der Vorfall „sehr unangenehm“, auch weil sein damaliger Arbeitgeber von den Ermittlungen mitbekommen habe. Es sei schmerzhaft mit der Schuld zu leben, beteuert er, später fließen sogar Tränen. Aus seinem Verhalten habe er Konsequenzen gezogen, „so etwas passiert mir nie wieder“. Seine Tat tue ihm leid. Psychologische Hilfe habe er sich in der Zwischenzeit aber nicht gesucht.
Härte der Inhalte schärft Urteil
Die fehlende therapeutische Hilfe, die mittelmäßig hohe Anzahl der Bilder und Videos, aber vor allem die Härte der kinderpornografischen Darstellungen und das sehr junge Alter der Opfer betrachtet die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer als strafverschärfend. „Sie haben das Material mit den härtesten Inhalten besessen, bei denen Kinder gequält werden!“, betont sie noch einmal die Schwere des Leids, das in den Filmen zu sehen sei. Allerdings spreche auch seine Einsicht und sein Geständnis sowie seine positive Sozialprognose für den Angeklagten.
Sein Verteidiger hingegen hinterfragt den verursachten Schaden, den sein Mandant durch den Konsum versucht habe. „Natürlich ist die Herstellung solcher Inhalte ohne Frage abscheulich!“, urteilt der Anwalt. Im Fall seines Mandanten habe das Vergehen aber „auf einer geistigen Ebene“ stattgefunden. Der Konsum der Kinderpornografie habe nie nach außen gewirkt, sei anders als in vielen Fällen, in denen andere Menschen zum Täter werden, „im Nebel verpufft – was nicht bedeutet, dass nicht auch der Konsum zu verabscheuen ist“.
Als Konsument Industrie befeuert
Dem Argument, dass es sich hierbei um ein rein geistiges Delikt handele, widerspricht Richter Tschoepke bei der Urteilsverkündung ausdrücklich. Ein Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden, lautet das Urteil. Außerdem muss der Mann 3000 Euro an das SOS-Kinderdorf in Eisenberg zahlen und bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt. „Die Darstellungen von Missbrauch und Vergewaltigungen an Kindern werden nur produziert, weil andere es konsumieren. Und zu diesen Konsumenten haben Sie gehört!“, erklärt der Richter, „Sie haben die schlimmste Art der Inhalte besessen, die es gibt.“
Das und die Anzahl des Materials habe sich verschärfend auf die Urteilsfindung ausgewirkt. Eine Milderung der Strafe, wie sie in manchen Fällen greift, habe das Schöffengericht nicht anwenden wollen: „Diese Strafmilderung wird vielleicht angewendet, wenn sich junge Leute mit ihrer Partnerin Nacktbilder hin- und herschicken. Sie aber sind ein erwachsener Mann.“ Zu Gute halte das Gericht dem Angeklagten, dass er seine Fehler einsehe und eine gute Sozialprognose aufweise. „Das Urteil ist ein deutlicher Warnschuss. Ich rate Ihnen, suchen Sie sich schleunigst Hilfe“, appelliert Tschoepke abschließend.