Ein Einwurf von Jörg Schifferstein Kein Sonderrecht

Die Kreisverwaltung wird’s schon richten – das ist sicher keine gute Einstellung, wenn es um Bauprojekte geht. Sicher, da hat Ortsbürgermeisterin Dagmar Schneider-Heinz Recht, der Kreis kann Entscheidungen der Gemeinde auch mal im Nachgang korrigieren. Doch auch damit muss eine Gemeinde sich nicht einverstanden zeigen und kann bei unklarer Rechtslage sogar klagen. Es ist ihr Recht, Projekte, die nach Auffassung des Gemeinderats nicht ins Ortsbild passt, vom Bauherrn anpassen zu lassen. Das ist nicht der Regelfall, kommt aber immer mal wieder vor. Warum sollte in Wartenberg-Rohrbach anderes Recht gelten als anderswo? Dass die von den Bürgern gewählten Räte in die Entscheidungen zumindest Einblick nehmen, die Unterlagen von Bauvorhaben in öffentlichen Sitzung auf den Tisch kommen, das ist Usus und vom Gesetzgeber gewünscht. Nur so können sich durch den Besuch öffentlicher Nachbarn informieren, was in ihrem Umfeld geschehen soll.

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