Donnersbergkreis Kabinenpredigt im Freien

Das Plakat mit den Regeln des SWFV für Spieler.
Das Plakat mit den Regeln des SWFV für Spieler.

Jetzt geht es doch schneller, als von den meisten gedacht. Nachdem der Ministerrat des Landes den Spiel- und Trainingsbetrieb auch im Fußball wieder ermöglicht, soll die Meisterschaft bei den Herren in den einzelnen Klassen ab dem 1. September beginnen, der Verbandspokal startet sogar schon am 15. und 16. August. Die Vereine haben bis dahin aber noch so manche Hausaufgaben zu erfüllen.

Die Verordnung aus Mainz hat eine Lawine losgetreten. Bereits in den ersten 48 Stunden nach deren Bekanntwerden haben die Vereine in den Fußballkreisen Kaiserslautern-Donnersberg und Kusel-Kaiserslautern mehr als 100 Junioren-, Frauen- und Herren-Freundschaftsspiele im Systemportal DFBnet angelegt. Die Ungeduld von Spielern und Trainern ist förmlich zum Greifen. Doch Abstands- und Hygieneregeln machen auch vor dem Fußball nicht halt.

Letzte Woche hat der Südwestdeutsche Fußballverband (SWFV) den Vereinen ein umfangreiches Hygiene-Konzept zukommen lassen. Auch wenn zahlreiche darin beschriebene Maßnahmen bereits schon vorher Einzug in den normalen Alltag gehalten haben, dürfte das Konzept für viele Vereine eine Herausforderung werden.

Beispielsweise muss jeder Klub einen „Hygienebeauftragten“ ernennen, ein Hygienekonzept erstellen und vor allem in den Dusch- und Sanitärräumen wohl kräftig „nachrüsten“. Seife, Papierhandtücher und Desinfektionsmittel galten vor Corona bei einigen Vereinen eher als Luxusartikel.

Zählen die Funktionäre auch dazu?

Offiziell ist das „gemeinsame sportliche Training und der Wettkampf in festen Kleingruppen von insgesamt bis zu 30 Personen zulässig; dies gilt auch für den Kontaktsport.“ Doch was bedeutet das in der Praxis? Die außerhalb des Spielfeldes anwesenden Funktionäre, Team-Offizielle, Trainer oder Physiotherapeuten werden nicht in der festen Kleingruppe von bis zu 30 Personen erfasst. Auch der Schiedsrichter und seine Assistenten zählen nicht dazu, da sie keine Teilnehmer an der Kontaktsportart Fußball im Sinne der Verordnung sind. Meistens zumindest.

Maximal 350 Zuschauer zugelassen

Fest steht auch: Es sind höchstens 350 Zuschauer bei einem Spiel zugelassen, diese müssen mit Kontaktdaten vom Heimverein erfasst werden und während des Spiels einen Abstand von eineinhalb Meter einhalten. „Unter Beachtung der lokalen Gegebenheiten und Strukturen gilt es für Vereine, individuelle Lösungen zu finden und umzusetzen. Es muss sichergestellt sein, dass der Trainings- und Spielbetrieb in der jeweiligen Kommune behördlich gestattet ist“, so der SWFV in seinem Rundschreiben.

Am besten auf dem Platz umziehen

Weiterhin wird „dringend empfohlen, in sämtlichen Innenbereichen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen“. Alle Teilnehmer sollten bereits umgezogen auf das Sportgelände kommen oder sich – sofern möglich – direkt am Platz umziehen. Bei der Nutzung von Umkleideräumen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu empfehlen, sowie das Einhalten des Mindestabstandes zu beachten. Mannschaftsansprachen sollten nicht in der Kabine, sondern im Freien stattfinden. Alle Personen, die sich in der Kabine oder in den Toiletten aufhalten, müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

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