Teschenmoschel Haushalt verabschiedet – Reparaturkosten für Bürgerhaus fallen an

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Einstimmig verabschiedete laut Ortsbürgermeisterin Sabine Küsters der Gemeinderat den Doppelhaushalt 2023 und 2024, der in beiden Jahren mit einem Minus in Höhe von 30.792 Euro (2023) und mit Minus 31.764 Euro in 2024 im Erfolgsplan abschließt.

Die ursprüngliche vorgesehene und von der Kommunalaufsicht auf Grund des defizitären Haushaltes geforderte Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B (Wohnhäuser) auf 500 Prozent folgte der Gemeinderat im November des letzten Jahres nur schrittweise, um die finanziellen Belastungen in Grenzen zu halten. Der Steuerhebesatz wurde von den bisherigen 385 Prozent auf 420 Prozent in 2023 und dann 2024 auf 500 Prozent festgelegt. Da nun auch unerwartet die Heizung im Bürgerhaus nicht mehr funktioniert und dringend repariert und instand gesetzt werden muss und weitere kleinere notwendige Arbeiten anstehen, müssen hierfür rund 20.000 Euro einplant werden. Erhöht haben sich auch die Strom- wie auch die Heizungskosten um insgesamt 3000 Euro.

Höchste Einnahme sind die Einkommenssteueranteile mit 70.000 Euro, höchste Ausgabe die VG-Umlage mit 61.000 Euro sowie die Kreisumlage mit 56.000 Euro. Die Genehmigung des Haushaltes wurde allerdings nach Gesprächen mit der Kommunalaufsicht nur in Aussicht gestellt, wenn der maßgebliche Steuersatz bei der Grundsteuer B auch für 2023 auf 500 Prozent festgesetzt wird, so die Ortschefin. Dies auch vor dem Hintergrund, dass auch das Eigenkapital weiterhin rückläufig ist und von 206.899 Euro in 2021 auf 154.624 Euro zum Ende des Haushaltsjahres 2024 schmilzt. Unter diesen Voraussetzungen wurde auch der Hebesatz für 2023 auf Druck von oben auf 500 Prozent festgesetzt, dies erbringt jährliche Mehreinnahmen von rund 2400 Euro. Der Hebesatz für die Grundsteuer A (Landwirtschaft wird bei jeweils 345 Prozent belassen, ebenso bei der Gewerbesteuer mit 380 Prozent.

Die Grundstückseigentümer, die sich ihren Jagdpachtanteil auszahlen lassen, müssen vier Euro Wegebaubeiträge pro Hektar zahlen, ansonsten wird kein Wegebaubeitrag mehr erhoben. Die Hundesteuer beträgt 54 Euro für den ersten, 72 Euro für den zweiten und 84 Euro für jeden weiteren Hund. Überschaubar ist die Kreditverschuldung: Investitionskredite hat die Gemeinde mit 18.066 Euro, was eine Pro-Kopf-Verschuldung von 148 Euro ausmacht, die noch unter dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden liegt. Die Liquiditätsverschuldung beträgt 71.783 Euro.

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