Mannweiler-Cölln Grundsteuer B sorgt erneut für Diskussionen

Obwohl bei früherer Gelegenheit bereits zugesagt, diskutierte der Mannweiler-Cöllner Gemeinderat nochmals die von der Kommunalau
Obwohl bei früherer Gelegenheit bereits zugesagt, diskutierte der Mannweiler-Cöllner Gemeinderat nochmals die von der Kommunalaufsicht geforderte Anhebung des Satzes für die Grundsteuer B.

Zwar hatte der Mannweiler-Cöllner Gemeinderat bei früherer Gelegenheit widerwillig seine Bereitschaft bekundet, die Grundsteuer B zum Jahr 2023 wie von der Kommunalaufsicht gefordert auf 500 Prozent zu erhöhen. Dennoch entwickelte sich darüber in der jüngsten Sitzung erneut eine intensive Diskussion.

Es dauerte fast eine Stunde, ehe der Rat zu einer endgültigen Entscheidung kam. Im Zusammenhang mit dem Haushalt fürs laufende Jahr, der andernfalls nicht genehmigt worden wäre, hatte das Gremium auf Forderung der Kommunalaufsicht mehrheitlich eine Absichtserklärung abgegeben, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 500 Prozent zu erhöhen, wie Ortsbürgermeister Udo Weyh in Erinnerung rief.

Dennoch waren sich nun alle Ratsmitglieder einig, dass die vorgesehene Anhebung nicht in die Zeit passe, weil gerade viele Bürger mit Preissteigerungen bei Nahrungsmittel, Treibstoff oder Energie zu kämpfen hätten. Karl-Ludwig Kuntz kritisierte recht heftig den „Druck von oben“. Es gehe nicht an, dass das Land und die Kommunalaufsicht die Steuererhöhungen vorschrieben. Er lehne eine Erhöhung ab und war der Auffassung, dass es keines höheren Hebesatzes bedürfe, wenn eine Gemeinde beim Land keine Förderanträge für Investitionen stelle.

Beigeordneter Hofmann wollte wissen, wie sich die laufende Grundsteuerreform, die ja 2025 komme, für die Gemeinde auswirke. Angemerkt wurde hierzu, dass das Land in einem Schreiben einen Hebesatz für die Grundsteuer B von 900 Prozent bereits jetzt für verfassungsrechtlich zulässig halte. Erster Beigeordneter Ulrich Stohl wandte ein, wenn der Rat nicht bereit sei, die ursprüngliche Absichtserklärung im neuen Haushalt festzusetzen, sei die Gemeinde handlungsunfähig. Die Genehmigung eines erneuten defizitären Haushalts sei dann nicht zu erwarten.

„Derzeitige Strukturen von Gemeinden nicht zu stemmen“

Kuntz hielt dem entgegen, die Gemeinde sei doch schon jetzt handlungsunfähig – die Umlagebelastungen durch Verbandsgemeinde und Landkreis sowie für die Kita seien einfach zu hoch. Nur durch Abschaffung einer Verwaltungsebene – entweder der Verbandsgemeinde oder dem Landkreis – ergäben sich wieder finanzielle Spielräume für die Ortsgemeinden, so Stohls Auffassung. Dass die derzeitigen Strukturen zu teuer und von den Gemeinden nicht mehr finanziell zu stemmen seien, darin waren sich dann wieder alle einig.

Weyh verwies nochmals auf die negativen finanziellen Auswirkungen auf die vom Land gewährten Schlüsselzuweisungen und die Umlagezahlungen, wenn die Steuersätze unter den vom Land festgesetzten Nivellierungssätzen blieben. Er schlug daher vor, die Grundsteuer B wie vorgesehen von 420 auf 500 Prozent anzuheben. Unverändert bleiben sollten dagegen die Grundsteuer A (375 Prozent), die Gewerbesteuer (420 Prozent) sowie die Hundesteuer (72, 84 und 108 Euro für den ersten, zweiten und jeden weiteren Hund). Gleiches gilt für die Wegebaubeiträge, die ohne Jagdpachtanteil auf zehn Euro und mit Jagdpachtanteil auf 19,25 Euro festgesetzt wurden. Dem folgte der Rat bei einer Gegenstimme.

Einzige größere geplante Investition in den kommenden beiden Jahren: 15.000 Euro für Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten an der Dorfgemeinschaftshalle.

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