Teschenmoschel Grundsteuer B: Schrittweise Erhöhung auf 500 Prozent

Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird in Teschenmoschel zunächst auf 420 Prozent (2023) und dann auf 500 Prozent im Jahr 2024
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird in Teschenmoschel zunächst auf 420 Prozent (2023) und dann auf 500 Prozent im Jahr 2024 erhöht.

Wie von Kreis und Land gefordert, wird der Satz für die Grundsteuer B in Teschenmoschel – wenn auch schrittweise – auf 500 Prozent angehoben: zunächst 2023 von 385 auf 420 Prozent und dann um weitere 80 Prozentpunkte im Folgejahr.

Ferner hat der Gemeinderat bei einer Gegenstimme beschlossen, den Hebesatz der Grundsteuer A von 320 auf 345 Prozent sowie der Gewerbesteuer von 365 Prozent auf 380 Prozent zu erhöhen. Damit orientiert man sich an den neuen Nivellierungssätzen des Landes, um keine Nachteile bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen und der Umlagen zu erleiden.

Nicht verändert wird die Hundesteuer, Wegebaubeiträge werden weiterhin nicht erhoben. Hierfür stehen die Jagdpachteinnahmen zur Verfügung, so Ortschefin Sabine Küsters.

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