Morschheim Grundsätzliches Ja zu Windkraft

Bis zu drei Windräder könnten im Norden des Morschheimer Gemeindegebiets errichtet werden.
Bis zu drei Windräder könnten im Norden des Morschheimer Gemeindegebiets errichtet werden.

Im Norden des Morschheimer Gemeindegebiets könnten bis zu drei Windräder gebaut werden. Es handelt sich zunächst nur um einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderats, konkrete Planungen bestehen bisher nicht.

Von Dieter Kaffenberger

Der Rat hat nach lebhafter Diskussion entschieden, dass ein 32 Hektar großes Gebiet nördlich der Ortslage – an der Grenze zu Bechenheim und Mauchenheim – als möglicher Standort für Windkraftanlagen in den Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde aufgenommen werden soll.

Hintergrund ist, dass es seitens der VG mit Blick auf die angestrebte Energiewende und den Klimaschutz neue Vorgaben zum beschleunigten Ausbau von erneuerbaren Energien gibt. So ist der Mindestabstand zu Siedlungen von 1000 auf 900 Meter, das Konzentrationsgebot von drei auf zwei Anlagen reduziert worden. Somit dürfen nun auch Flächen ausgewiesen werden, auf denen lediglich zwei Windräder entstehen könnten.

Schon 2014 als potenzielle Fläche ermittelt

Damit kam auch wieder besagtes Areal ins Spiel, das bereits 2014 als potenzielle Windenergiefläche ermittelt worden war. Unter Beibehaltung des 1000-Meter-Abstands könnten dort zwei, bei 900 Metern sogar drei Anlagen errichtet werden. Zwei Gründe sprechen für Ortsbürgermeister Timo Wahl für ein Ja: einmal unterstütze man den Ausbau erneuerbarer Energien, zweitens könne die Gemeinde pro Windrad und Jahr mit bis zu 10.000 Euro Einnahmen rechnen. Letzteres sollte aber nicht das Hauptmotiv sein.

Ein Ratsmitglied wies darauf hin, dass man vor Jahren die Errichtung von Strommasten abgelehnt hat – sogar eine Bürgerinitiative habe sich damals gebildet. Konsequenterweise müsste jetzt in Sachen Windkraft analog gehandelt werden. Andere argumentierten, eine Windkraftanlage sei im Gegensatz zu einer durch den Ort führenden Stromtrasse eine punktuelle Angelegenheit. Auch könne angesichts der vielen Windräder in der Umgebung nicht mehr von optischer Beeinträchtigung gesprochen werden; zumal, falls Nachbargemeinden eventuell grenznahe Anlage errichteten.

Der Rat beschloss mit 9:4-Stimmen, dass die Fläche in den FNP aufgenommen werden soll. Ferner votierten sechs Mitglieder dafür (vier Gegenstimmen), den vorgeschriebenen Abstand auf 900 Metern zu verringern.

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