Donnersbergkreis
Gefälschte Zeugnisse: Staatsanwaltschaft klagt Lehrerin wegen Betrugs an
Im Fall einer Lehrerin, die an sieben Schulen in Rheinland-Pfalz ohne zweites Staatsexamen unterrichtet haben soll, strebt die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ein Gerichtsverfahren an. Die Ermittlungen in der Sache sind abgeschlossen, Anklage wurde vor dem Schöffengericht Rockenhausen erhoben. Der 47-jährigen Frau werden Betrug sowie Missbrauch eines Titels vorgeworfen, wie der Leitende Oberstaatsanwalt aus Kaiserslautern, Udo Gehring, der RHEINPFALZ auf Anfrage mitteilte.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte sich die Beschuldigte im Frühsommer 2023 bei einem Gymnasium als Lehrkraft beworben. In ihren Bewerbungsunterlagen legte sie Kopien von Zeugnissen über angeblich erfolgreich abgelegte Staatsexamina vor, die sich jedoch im Nachhinein als gefälscht herausstellten. Zudem führte sie in ihrer Bewerbung einen Doktortitel, ohne dazu berechtigt zu sein.
Die Täuschung kam im Sommer 2025 ans Licht
Die Schule – nach Recherchen der RHEINPFALZ handelt es sich um das private Weierhof-Gymnasium in Bolanden – ließ sich von den vorgelegten Unterlagen täuschen und stellte die Frau im Herbst 2023 ein. Über einen Zeitraum von fast zwei Jahren arbeitete die nun Angeklagte an der Einrichtung und erhielt ein entsprechendes Gehalt. Im Sommer 2025 wurde die Täuschung entdeckt, woraufhin der Frau gekündigt wurde. Die Staatsanwaltschaft wirft der 47-Jährigen vor, die Schule sowohl durch die gefälschten Zeugnisse als auch den unrechtmäßig geführten Doktortitel vorsätzlich getäuscht zu haben, um sich dadurch eine Anstellung und ein Einkommen zu sichern. Die Vorwürfe lauten daher auf Betrug und Missbrauch eines Titels.
Der Fall hat bereits für viel Aufmerksamkeit gesorgt, da er nicht nur Fragen zum Verhalten der Angeklagten, sondern auch zur Überprüfung von Bewerbungsunterlagen im öffentlichen Dienst aufwirft. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) erklärte auf RHEINPFALZ-Anfrage, dass Bewerber im Einstellungsverfahren ihre Examenszeugnisse im Original oder in amtlich beziehungsweise notariell beglaubigter Form vorlegen müssen.
Der Fall liegt nun in Rockenhausen
Da rund 80 bis 90 Prozent der Bewerberinnen und Bewerber ihr zweites Staatsexamen in Rheinland-Pfalz ablegen, liegen viele der relevanten Daten bereits durch den absolvierten Vorbereitungsdienst vor. Die Unterlagen werden durch die zuständigen Mitarbeiter sorgfältig geprüft und bei Zweifeln wird umgehend das jeweilige Landesprüfungsamt kontaktiert, um den Sachverhalt zu klären. Das Schöffengericht Rockenhausen muss nun entscheiden, wann und ob es das Hauptverfahren eröffnet.