Donnersbergkreis RHEINPFALZ Plus Artikel „Falsche Lehrerin“: Prozess wegen Betrugs und Missbrauch eines Titels

Eine Lehrerin aus dem Donnersbergkreis (Symbolbild) soll ohne zweites Staatsexamen an sieben Schulen in Rheinland-Pfalz unterric
Eine Lehrerin aus dem Donnersbergkreis (Symbolbild) soll ohne zweites Staatsexamen an sieben Schulen in Rheinland-Pfalz unterrichtet haben.

Eine Frau soll mit gefälschten Zeugnissen an sieben Schulen in Rheinland-Pfalz unterrichtet haben. Nun muss sie sich in Rockenhausen vor Gericht verantworten.

Am Mittwoch, 17. Juni, ab 13.30 Uhr, beginnt am Amtsgericht Rockenhausen der Prozess gegen die in die Schlagzeilen geratene „falsche Lehrerin“ aus dem Donnersbergkreis. Die Verhandlung ist öffentlich und soll am 24. Juni fortgesetzt werden.

Im März hatte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern bekanntgegeben, dass sie Anklage gegen die Frau erhebt, die ohne zweites Staatsexamen an mehreren Schulen in Rheinland-Pfalz über Jahre hinweg unterrichtet haben soll. Unter anderem an der Grundschule in Göllheim und am privaten Gymnasium Weierhof in Bolanden sowie an Einrichtungen in den Landkreisen Kaiserslautern, Alzey-Worms und Mainz-Bingen. Nach RHEINPFALZ-Recherchen war die 47-Jährige an insgesamt sieben Schulen im Land tätig. Sie soll sehr beliebt gewesen sein. Der Betrug war erst im Sommer 2025 aufgeflogen. Der Frau, die zuletzt im Donnersbergkreis lebte, wurde gekündigt. Während all der Jahre hatte die nun Angeklagte ein entsprechendes Gehalt kassiert.

Immer wieder hatten sich in den vergangenen Monaten besorgte Eltern auch an die RHEINPFALZ gewandt; die E-Mail einer Mutter führte schließlich dazu, dass weitere Schulen bekannt wurden, an denen die Pfälzerin unterrichtet haben soll.

Anklage: Betrug und Missbrauch eines Titels

Der Frau werden Betrug sowie Missbrauch eines Titels vorgeworfen, wie der Leitende Oberstaatsanwalt aus Kaiserslautern, Udo Gehring, mitteilte. Die Beschuldigte soll Kopien von Zeugnissen über angeblich erfolgreich abgelegte Staatsexamina vorgelegt haben. Im Nachhinein stellten sich die Dokumente als gefälscht heraus. Zudem führte sie in ihrer Bewerbung einen Doktortitel, ohne dazu berechtigt zu sein.

Die Schulen ließen sich von den Unterlagen täuschen. Auch die ADD war in Bezug auf den Fall in die Kritik geraten. Bei der Prüfung der Qualifikationsnachweise waren diese nicht als falsch oder fehlerhaft identifiziert worden. Laut ADD sind die Dokumente bei ursprünglichen Einstellungsverfahren besonders gut gefälscht gewesen. Später gab es keine weiteren oder regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen.

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