Donnersbergkreis Führerschein-Umtauschpflicht: Jahrgänge 1971 bis 1980 betroffen

Wer zwischen 1971 und 1980 geboren ist, muss seinen rosa Papierführerschein nun umtauschen.
Wer zwischen 1971 und 1980 geboren ist, muss seinen rosa Papierführerschein nun umtauschen.

Bürger, die zwischen 1971 bis 1980 geboren wurden und noch einen alten rosafarbenen Papierführerschein haben, müssen diesen bis zum 19. Januar 2025 umtauschen. Die Führerscheinstelle bittet darum, den Antrag bis spätestens Mitte November zu stellen. Nur so könne eine rechtzeitige Antragsbearbeitung gewährleistet werden. Denn bundesweit werden alle Führerscheine in der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt. Daher sei mit längeren Produktionszeiten zu rechnen. Der Antrag ist im Netz unter www.donnersberg.de unter „Bürgerservice – Formulare A-Z – unter Buchstabe F“ zu finden. Er muss dann ausgefüllt per Post an Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Uhlandstraße 2, 67292 Kirchheimbolanden gesendet, in den Hausbriefkasten der Kreisverwaltung Donnersbergkreis oder in den der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung eingeworfen werden. Zudem kann der Antrag auch bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis und bei den Einwohnermeldeämtern abgeholt oder vor Ort in den Bürgerbüros oder in der Führerschein stelle beantragt werden. Benötigt werden dazu der bisherige Führerschein, ein gültiger Ausweis und ein biometrisches Passfoto. Den alten Führerschein gibt es auf Wunsch entwertet zurück. Der Umtausch kostet 25,30 Euro. Es kann laut Verwaltung vier bis acht Wochen dauern, bis der neue Führerschein vorliegt.

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