Ramsen Erhöhung der Grundsteuer sorgt für Unmut

Hier soll künftig gebaut werden: das Neubaugebiet neben der Rosenthaler Straße.
Hier soll künftig gebaut werden: das Neubaugebiet neben der Rosenthaler Straße.

Der Donnersbergkreis fordert derzeit von vielen Kommunen, dass sie die Grundsteuern erhöhen. Auf 500 Prozent werden die Hebesätze der Steuern bis 2024 in Ramsen steigen, das hat der Gemeinderat mit Mehrheit beschlossen. Aber es gab dagegen auch Widerstand.

Schon im Ramser Haupt- und Finanzausschuss erregte die geplante Erhöhung der Hebesätze die Gemüter. Sowohl bei der Grundsteuer A (derzeit 300 Prozent) und Grundsteuer B (derzeit 365 Prozent) sollte der Hebesatz bis 2024 auf je 500 Prozent steigen. Auf Druck der Kommunalaufsicht, die die Gemeinden dazu anhält, ob klammer Kassen ihre steuerlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Der Landesrechnungshof hatte zuvor das Instrument „Grundsteueranpassung“ empfohlen. Das Ziel: möglichst ausgeglichene Haushalte. Kommunen, die sich sperren, droht, dass ihnen der Haushalt nicht genehmigt wird und diverse geplante Projekte platzen.

Im Gemeinderat sorgte der Druck seitens des Kreises für Unmut. SPD-Fraktionssprecher Helmut Pätzold, der sich im Ausschuss nach erstem Protest für die Steueranpassung ausgesprochen hatte, sah die Sache mittlerweile doch anders. Er habe sich mit der Thematik nochmal näher beschäftigt. Sein Umschwenken machten ihm jetzt vor allem FWG-Vertreter wie Jürgen Rödel und Frank Blum zum Vorwurf. Pätzold hatte aber neue Argumente gesammelt, die er dem Rat vortrug. Er erinnerte an einen Aspekt, der in der gesamten Debatte bislang nicht berücksichtigt wurde: Bundesweit sind die Einheitswerte der Grundstücke und Gebäude, auf deren Basis die Grundsteuer ermittelt wird, überholt. Das hatte das Bundesverfassungsgericht 2018 festgestellt.

Ruster: „Baugebiet gefährdet“

Obwohl dies bekannt sei, versuche der Kreis jetzt die Anhebung der Grundsteuer durchzudrücken, so Pätzold, der die Fraktionen aufrief, sich gegen die Steuererhöhung zu stemmen. Als weiteres Argument führte Pätzold erneut den immer noch nicht geregelten Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen an. Das Land Rheinland-Pfalz statte seine Städte und Gemeinden nicht mit ausreichend Finanzmitteln aus, das ist mittlerweile gerichtlich bestätigt. Auch hier sah Pätzold eine Unabwägbarkeit.

Ganz anderer Meinung hingegen war Ortsbürgermeister Arnold Ruster (FWG), der erneut den Standpunkt vertrat, dass eine Ablehnung der Steuererhöhungen vor allem das Baugebiet gefährde, wenn die Kreisverwaltung den Haushalt nicht genehmigt. Dann müsste auch eine Kreditaufnahme zur Finanzierung des Baugebiets vom Kreis zunächst geprüft werden. Dass die Gemeinde die Grundstücke allein vermarkten und an den über 30 Bauplätzen wohl auch Gewinn erzielen wird, blieb bei der Debatte außen vor.

Ruster verwies immer wieder darauf, dass die Haushalte der Gemeinde nicht genehmigt werden und damit die Handlungsfähigkeit verloren gehen würde. Mit einem Kompromissvorschlag meldete sich Ratsmitglied Lothar Rauth (FWG) zu Wort. Er plädierte zunächst dafür, die geplanten Anpassungsschritte der Grundsteuer für die Jahre 2021 und 2022 zu beschließen, damit im Anschluss auch der bereits aufgestellte Doppelhaushalt verabschiedet werden könne. Dem hätte auch die SPD - die sich in einer kurzen Sitzungspause neu beraten hatte - zustimmen können. Allerdings griff jetzt wieder Ortsbürgermeister Ruster mit vehementen Verweisen auf die Gefährdung des Baugebiets in die Debatte ein. Seitens der Verbandsgemeinde war zu hören, dass die Kreisverwaltung erwartet, dass die Gemeinde erkennbar die Anpassung der Grundsteuer bis 2024 voraussetze. Letztlich fand sich eine Mehrheit von zwölf Stimmen für die Anhebung der Grundsteuern.

Zur Sache: Die Grundsteuern

Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Gemeindesteuer, da sie von den Gemeinden beziehungsweise Städten, denen das Aufkommen zusteht, festgesetzt und erhoben wird. Besteuert werden dabei Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie die Grundstücke des Grundvermögens. Zu letzterem zählen etwa unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhaus, Mietwohngs- und Geschäftsgrundstücke. Unterschieden wird dabei in die Grundsteuern A und B. Mit der Grundsteuer A wird das land- und forstwirtschaftliche Vermögen, also die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, besteuert. Die Grundsteuer B zielt auf alle unbebauten und bebauten Grundstücke des Grundvermögens.

Quelle: Landesfinanzministerium

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